Personenbeförderungsgewerbe
Es gibt vier Konzessionsarten:
- das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw - Taxi,
- das Mietwagengewerbe (Omnibus)
- das Gästewagengewerbe (Omnibus und Pkw) und
- das Ausflugswagen(Stadtrundfahrten)-gewerbe (Omnibus)
Für die Konzessionserteilung zur Ausübung des Personenbeförderungsgewerbes mit Pkw - Taxi und des Gästewagengewerbes ist die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde ( Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat Graz) zuständig.
Für die Konzessionserteilung zur Ausübung des Ausflugswagen (Stadtrundfahrten)-gewerbes und des Mietwagengewerbes mit Omnibussen ist die Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung zuständig.
Das Ansuchen um Erteilung der Konzession für das Mietwagengewerbe mit Omnibussen bzw. für das Ausflugswagen (Stadtrundfahrten)-gewerbe (sowie die Konzessionserweiterung) ist ausschließlich mittels ausgefülltem Formular inklusive der anzuschließenden Beilagen (siehe Formulare) bei der zuständigen Abteilung per Post, Fax oder E-Mail einzubringen.
Die Konzession darf nur erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- die Zuverlässigkeit
- die finanzielle Leistungsfähigkeit
- die fachliche Eignung (Befähigungsprüfung),
- eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in Österreich und
- Nachweis der Abstellplätze (Bestätigung der Gemeinde oder Betriebsanlagengenehmigung).
Für die Anmeldung zur Befähigungsprüfung für das Personenbeförderungsgewerbe ist die Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung zuständig.
Die Anmeldung ist ausschließlich mittels ausgefülltem Formular inklusive der anzuschließenden Beilagen (siehe Formular) spätestens 6 Wochen vor Prüfungsantritt bei der zuständigen Abteilung per Post, Fax oder E-Mail einzubringen. Vorbereitungskurse für die Eignungsprüfung werden beim WIFI angeboten.
Die aktuellen Kurs- und Prüfungstermine finden sie hier: Termine Frühjahr 2025
Für die grenzüberschreitende gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen ist in allen EU-Mitgliedsstaaten eine EU-Gemeinschaftslizenz erforderlich. Die Einbringung des Antrages auf Erteilung der Gemeinschaftslizenz erfolgt auf gleichem Wege wie das Konzessionsansuchen (siehe oben).
Rechtliche Grundlagen
Gelegenheitsverkehrsgesetz 1996
Berufszugangsverordnung Kraftfahrlinien- und Gelegenheitsverkehr
Verordnung (EG) Nr. 1071/2009
Verordnung (EG) Nr. 1073/2009
Formulare
- Antrag auf Erteilung der EU-Gemeinschaftslizenz im Mietwagen-Gewerbe mit Omnibussen
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Gewerbeausschlussgründen
- Erklärung über die Geschäftsführerbestellung
- Gutachten zur Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit
- Anzeige einer Standortverlegung
- Anzeige einer weiteren Betriebsstätte
- Anzeige der Umgründung eines Unternehmens
- Anmeldung zur Eignungsprüfung für das Personenbeförderungsgewerbe
- Konzessionsansuchen für das Mietwagen-Gewerbe mit Omnibussen juristische Person/Personengesellschaft
- Konzessionsansuchen für das Mietwagen-Gewerbe mit Omnibussen natürliche Person/Einzelfirma
- Konzessionserweiterung für das Mietwagen-Gewerbe mit Omnibussen
- Genehmigungsansuchen für Geschäftsführer- sowie Verkehrsleiterbestellung
- Ansuchen um Befreiung (Gegenseitigkeit)
- Gewerberücklegung
- Einschränkung der Konzession
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Sachbearbeiterin Elke Beller