Gewerbliches Berufsrecht
Die Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung ist Oberbehörde der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden der Steiermark im Bereich des gewerblichen Berufsrechts und ist somit für einen möglichst einheitlichen Vollzug des gewerblichen Berufsrechts in der Steiermark verantwortlich. Darüber hinaus ist die Abteilung 12 - Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung als Oberbehörde für Nichtigerklärungen von Bescheiden bzw. Verfügung der Löschungen aus dem Gewerbeinformationssystem Austria - GISA zuständig.
Für die Gewerbeanmeldungen sind in I. Instanz die Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat Graz je nach Standort der geplanten Gewerbeausübung zuständig
Erstinstanzliche Gewerbebehörden in der Steiermark
Weiterführende Informationen zur Gewerbeanmeldung bzw. - ausübung finden Sie auf folgenden Seiten:
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Referentin Mag.a Andrea Koch |