08 Beschreibung
Verdienstzeichen
Landesverband Steiermark, im Bundesland Steiermark, werden durch den Landesverband die folgenden Verdienstzeichen verliehen.
§ 2 Das Verdienstzeichen des Landesverbandes wird in Bronze, Silber und Gold verliehen. Das Zeichen ist ein 45 x 45 mm großes Kreuz. Mittig auf dem Kreuz findet sich das Rotkreuz-Emblem erhöht vom steirischen Wappen. Das Dreieckband ist 45 mm breit, von weiß-grüner Farbe und gespalten.
§ 3 Der Präsident des Landesverbandes Steiermark des Österreichischen Roten Kreuzes verleiht die Verdienstzeichen auf Grund wahrgenommener Verdienste über schriftlichen Vorschlag eines Mitglieds des Präsidiums, der Landesgeschäftsleitung oder eines Bezirksstellenleiters.
§ 4 Die Verdienstzeichen des Landesverbandes Steiermark werden an Angehörige des Landesverbandes, an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie an andere verdiente Personen verliehen.
§ 5 Für die Verleihung der Verdienstzeichen sind neben den entsprechenden Verdiensten zumindest folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Bronzenes Verdienstzeichen: Angehörige aller Leistungsbereiche ab einer Zugehörigkeit zum Landesverband von 3 Jahren
- Silbernes Verdienstzeichen: Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens auf Gemeindeebene, sowie andere verdiente Personen, oder mindestens 2 Jahre hervorragende Mitarbeit in der Führungsebene einer Ortsstelle des Landesverbandes, oder Angehörige aller Leistungsbereiche mindestens 2 Jahre zeitlichem Abstand zur Verleihung des bronzenen Verdienstzeichens.
- Goldenes Verdienstzeichen: Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und Kommandanten anderer Einsatzorganisationen auf Bezirksebene, sowie andere verdiente Personen mit mindestens 2 Jahren zeitlichem Abstand zur Verleihung des silbernem Verdienstzeichens, oder mindestens 2 Jahre hervorragende Mitarbeit in der Führungsebene einer Bezirksstelle des Landesverbandes, oder Angehörige aller Leistungsbereiche mit mindestens 2 Jahren zeitlichem Abstand zur Verleihung des silbernen Verdienstzeichens
Für die Verleihung des Verdienstzeichens an Mitarbeiter anderer Einsatzorganisationen, kann die Gleichwertigkeit von Dienststellungen nach § 5 herangezogen werden.
§ 6 Der Antrag auf Verleihung eines Verdienstzeichens des Landesverbandes darf nicht mit einer Begründung erfolgen, für die bereits eine andere Auszeichnung des Österreichischen Roten Kreuzes, des Landesverbandes, oder einer anderen Institution verliehen oder beantragt wurde.
Der Abstand zwischen der Verleihung eines Verdienstzeichens des Landesverbandes und einem Antrag auf Verleihung einer Verdienstmedaille des Österreichischen Roten Kreuzes durch den Landesverband hat mindestens zwei Jahre zu betragen.
Ehrenzeichen
§ 1 Für besondere Verdienste im Rahmen der Tätigkeitsbereiche des Österreichischen Roten Kreuzes, Landesverband Steiermark, im Bundesland Steiermark, werden durch den Landesverband die großen Ehrenzeichen des Landesverbandes verliehen. Für besondere und außerordentliche Verdienste im Rahmen der Tätigkeitsbereiche des Österreichischen Roten Kreuzes im Bundesland Steiermark, werden durch den Landesverband Steiermark die großen Ehrenzeichen des Landesverbandes am Bande verliehen.
§ 2 Das große Ehrenzeichen des Landesverbandes wird in Silber und Gold verliehen.
Der Bruststern ist einer aus acht glatten Strahlen gebildeter Stern von ca. 85 mm Durchmesser. Zentral liegt das Rotkreuz-Emblem mit dem steirischen Wappen darüber. Auf der Rückseite des Sternes dient eine stabile Nadel zur Befestigung.
§ 3 Als höchste Aufzeichnungen des Landesverbandes werden das große silberne und das große goldene Ehrenzeichen am Bande verliehen.
Die Insignie ist ein 45 x 45mm großes Kreuz in silber oder gold. Mittig auf dem Kreuz findet das Rotkreuz-Emblem erhöht vom steirischen Wappen.
Die Verbindung mit dem weiß-grünen Band wird durch eine 25 mm lange, 6 mm breite silberne bzw. goldene Öse ermöglicht. Dieses Band weist eine Gesamtlänge von 1060 mm auf. An beiden Enden des Bandes ist auf einer Länge von 340 mm eine Höhe von 20 mm vorgesehen, um das Binden des Bandes zu ermöglichen.
Der Bereich der Aufhängung der Insignie weist auf einer Länge von 375 mm eine Höhe 45 mm auf.
§ 4 Der Präsident des Landesverbandes Steiermark des Österreichischen Roten Kreuzes verleiht die Ehrenzeichen auf Grund wahrgenommener Verdienste über schriftlichen Vorschlag eines Mitglieds des Präsidiums; der Landesgeschäftsleitung oder eines Bezirksstellenleiters.
§ 5 Die Verleihung eines Ehrenzeichens bedeutet die Würdigung besonderer, außerordentlicher Verdienste um die Tätigkeitsbereiche des Österreichischen Roten Kreuzes in der Steiermark, daher ist diese Voraussetzung bei Anträgen auf Verleihung der Auszeichnung entsprechend zu prüfen.
§ 6 Die Ehrenzeichen des Landesverbandes Steiermark werden an Angehörige des Landesverbandes, an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, sowie an andere verdiente Personen verliehen.
§ 7 Für die Verleihung der Ehrenzeichen sind neben den entsprechenden Verdiensten zumindest folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Großes silbernes Ehrenzeichen: Bezirksstellenleiterstellvertreter erhalten das Ehrenzeichen ex officio im letzten Jahr ihrer ersten Funktionsperiode, oder mindestens 5 Jahren hervorragender Mitarbeit in der Führungsebene des Landesverbandes, oder Personen nach mindestens 5 Jahren zeitlichem Abstand zur Verleihung des goldenen Verdienstzeichens des Landesverbandes, oder Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens auf Landesebene, sowie Personen in Kommandofunktionen anderer Einsatzorganisationen auf Landesebene
- Großes goldenes Ehrenzeichen: Bezirksstellenleiter erhalten ex officio im letzten Jahr ihrer ersten Funktionsperiode, oder Personen nach mindestens 5 Jahren zeitlichem Abstand zur Verleihung des großen silbernen Ehrenzeichens des Landesverbandes, oder Präsidenten, Geschäftsführer, Landesleiter und Landeskommandanten des Roten Kreuzes und anderer Einsatzorganisationen und Vereinen.
- Großes silbernes Ehrenzeichen am Bande: Mitglieder des Präsidiums des Landesverbandes erhalten das Ehrenzeichen ex officio im letzten Jahr ihres ersten Funktionsperiode, oder Personen nach mindestens 7 Jahren zeitlichem Abstand zur Verleihung des großen goldenen Ehrenzeichens, oder Landeshauptmannstellvertreter und Mitglieder der Landesregierung
- Großes goldenes Ehrenzeichen am Bande: Der Präsident des Landesverbandes erhält das Ehrenzeichen ex officio im letzten Jahr seiner ersten Funktionsperiode, oder Personen nach mindestens 7 Jahren zeitlichem Abstand zur Verleihung des großen silbernen Ehrenzeichens am Bande, oder der Landeshauptmann. Diese Auszeichnung kann nicht an angestellte Mitarbeiter des Landesverbandes, anderer Einsatzorganisationen oder Vereine verliehen werden.
§ 8 Der Antrag auf Verleihung eines Ehrenzeichens des Landesverbandes darf nicht mit einer Begründung erfolgen, für die bereits eine andere Auszeichnung des Österreichischen Roten Kreuzes, des Landesverbandes, oder einer anderen Institution verliehen oder beantragt wurde.
Der Abstand zwischen der Verleihung eines Ehrenzeichens des Landesverbandes und einem Antrag auf Verleihung eines Verdienstkreuzes des Österreichischen Roten Kreuzes durch den Landesverband hat mindestens drei Jahre zu betragen.