Referat Naturschutz
Mag. Gerhard Rupp
Sekretariat
Michaela Schröttner +43 (316) 877-3703
Stempfergasse 7, 8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Tel: +43 (316) 877-2652
Fax: +43 (316) 877-3490
E-Mail: naturschutz@stmk.gv.at
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt, Stempfergasse 7
Telefax: +43 (316) 877-3490
E-Mail: abteilung13@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
Naturschutz
"Naturschutz" ist die im Interesse der Allgemeinheit wirkende Obsorge zur dauernden Erhaltung der Natur als Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen, zum Schutze besonderer Teile der Natur vor nachteiliger Veränderung, Zerstörung oder Ausrottung sowie zur Anpassung der lebensnotwendigen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung an die vorhandenen, unvermehrbaren, natürlichen Hilfsquellen (Definition Naturschutz aller österreichischen Bundesländer).
Einige Definitionen und Schlüsselaussagen
Der Naturschutz will der heimatlichen Natur die Reichhaltigkeit und Schönheit bewahren.
(Konrad Günther, Naturwissenschaftler-1910)
Naturschutz ist keine Angelegenheit des rechnenden Verstandes, sondern nur mit Herz und Seele zu erfassen.
(Heinrich Wilkens, Jurist-1939)
Naturschutz (ist ein) Teilgebiet des Umweltschutzes.
(Harald Plachter, Ökologe-1990)
Unter Naturschutz verstehen wir Arten-, Biotop-und Landschaftsschutz.
(Uta Eser, Biologin-1998)
Naturschutz ist auch Gesundheitsschutz.
(Franz August Emde, Dipl.Forstwirt u. Journalist-2003)
Naturschutz ist kein Luxus, Naturschutz ist eine Zukunftsaufgabe.
(Horst Köhler, Bundespräsident(1943)-2006)
Unsere Aufgaben:
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Vollziehung der naturschutzrechtlichen Bestimmungen (Steiermärkisches Naturschutzgesetz, Geländefahrzeuggesetz, Naturhöhlengesetz, Nationalparkgesetz, Berg- und Naturwachtgesetz und Baumschutzgesetz)
- fachliche Naturschutzangelegenheiten (Sachverständigendienst, Förderwesen, Vertragsnaturschutz, internationale Naturschutzangelegenheiten)
Steirische Schutzgebiete
Steirische Schutzgebiete (Landschafts-, Naturschutz- und Europaschutzgebiete) sind Gebiete, die unter anderem
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besondere landschaftliche Schönheiten aufweisen,
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als Kulturlandschaft von seltener Charakteristik (Nutzungsart und Bauwerke) oder
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wegen ihrer weitgehenden Ursprünglichkeit, der besonderen Tier- und Pflanzenwelt erhaltungswürdig sind.
Natura 2000
Die Schaffung und Verwirklichung des Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 wird von der Europäischen Kommission und den jeweiligen Mitgliedsstaaten in mehreren Phasen durchgeführt.
Besuchen Sie uns auf der Homepage Natura 2000 Steiermark, die über die Ereignisse in den Steirischen Europaschutzgebieten berichtet.
Artenschutz
Durch den Beitritt zur Europäischen Union hat sich der Staat Österreich auch zur Anwendung und Umsetzung zahlreicher EU-Gesetze und -Richtlinien verpflichtet. Die Richtlinie des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (92/43/EWG), kurz Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie), regelt mit ihren Anhängen ein breites Feld des Naturschutzes der Europäischen Union.