derzeit nicht besetzt
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Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen oder Anbringen an uns richten wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt, Hofgasse 12
Telefax: +43 (316) 877-2817
E-Mail: abteilung11@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt, Hofgasse 12
Telefax: +43 (316) 877-2817
E-Mail: abteilung11@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
Aufgaben
Das Referat Sozialrecht, Sozialarbeit und Beschäftigung ist zuständig für Angelegenheiten des Stmk. Behindertengesetzes, des Stmk. Kinder- und Jugendhilfegesetzes, des Stmk. Gewaltschutz- einrichtungsgesetzes, des Stmk. Sozialhilfegesetzes, des Stmk. Mindestsicherungsgesetzes und des Stmk. Arbeitsförderungsgesetzes, sowie das Vergabe- und Vertragswesen. Dem Rechtsreferat obliegt im Rahmen dieser Landesgesetze auch die Fachaufsicht über die Bezirksverwaltungsbehörden.