Veranstaltungsgesetz 2012 - FAQ
3. Meldung/Anzeige/Bewilligung
5. Veranstaltungen auf Sportplätzen
- Fällt der ortsfeste Veranstaltungsbetrieb (Regelbetrieb) von Sportstätten (Tennisplatz, Fußballplatz, Fußballstadion, Golfplatz, Langlaufloipe etc.) in den Anwendungsbereich des Veranstaltungsgesetzes?
- Welche Behörde ist für den ortsfesten Veranstaltungsbetrieb (Regelbetrieb) von Sportstätten (z.B. Fußballplätzen) zuständig?
- Was ist zu beachten, wenn auf einer Sportstätte - deren ortsfester Veranstaltungsbetrieb vom Anwendungsbereich des Veranstaltungsgesetzes ausgenommen ist - "zeitlich begrenzte gleichartige Veranstaltungen" (Wettkämpfe, Meisterschaften, Turniere) in Form von "Kleinveranstaltungen" abgehalten werden?
- Was ist zu beachten, wenn auf Sportstätten "zeitlich begrenzte gleichartige Veranstaltungen" abgehalten werden, die über den Rahmen einer Kleinveranstaltung hinausgehen?
- Wann ist für "zeitlich begrenzte gleichartige Veranstaltungen" auf Sportstätten zwingend eine Veranstaltungsstättenbewilligung erforderlich?
- Warum ist die zwingende Veranstaltungsstättenbewilligung nicht erforderlich, wenn die betreffende Liegenschaft als "Öffentliches Gut" ausgewiesen ist?
6. Veranstaltungen in Gastgewerbebetrieben
7. Allgemeines
- Wie wird die Teilnehmerzahl einer Veranstaltung berechnet?
- Fällt das Steiermärkische Geländefahrzeugegesetz unter die Ausnahmeregelung des § 1 Abs. 2 Z. 2?
- Fallen Dia- bzw. Multimediashows unter die Ausnahmeregelung des § 1 Abs. 2 Z. 3?
- Fallen alle Museumsveranstaltungen unter die Ausnahmeregelung des § 1 Abs. 2 Z. 3?
- Fallen Maturabälle unter die Ausnahmeregelung des § 1 Abs. 2 Z. 4?
- Fallen sämtliche Veranstaltungen in Kirchen unter die Ausnahmeregelung des § 1 Abs. 2 Z. 5?
- Fallen Ballveranstaltungen politischer Parteien (Parteibälle) unter die Ausnahmeregelung des § 1 Abs. 2 Z. 6?
- Unterliegen Veranstaltungen, die auf öffentlichen Straßen stattfinden, neben der Straßenverkehrsordnung auch dem Veranstaltungsgesetz?
- Unterliegen Hüpfburgen und aufblasbare Spielgeräte der Bewilligungs- und Registrierungspflicht für mobile Veranstaltungsbetriebe?
- Unterliegen reine Verkaufsstände der Registrierungspflicht?
- Unterliegen Ausschankanhänger (alternativ Hütten) unter folgenden Voraussetzungen der Bewilligungs- bzw. Registrierungspflicht für mobile Veranstaltungsbetriebe?
- Unterliegen für Besucher zugängliche Tanzböden der Registrierungspflicht?
- Unterliegen die aufblasbaren bzw. fix verankerten Spielgeräte von "Water-Funparks" in Bädern, Badeteichen etc. dem Veranstaltungsgesetz?
- Unterliegen Veranstaltungen wie "Ostereier-Suchen", (Rad-)Wandertage, Läufe etc. dem Veranstaltungsgesetz?
- Unterliegt ein "Preisschnapsen" dem Veranstaltungsgesetz?
- Unterliegen Veranstaltungen wie Krampusmärkte oder Umzüge dem Veranstaltungsgesetz?
- Unterliegen Messen oder messeähnliche Veranstaltungen dem Veranstaltungsgesetz?
- Unterliegt ein Oldtimermarkt - mit Verkauf von Fahrzeugen und Ersatzteilen - dem Veranstaltungsgesetz?
- Unterliegen flüssiggasbetriebene Geräte zur Speisenzubereitung (z.B. "Hendlgriller") dem Veranstaltungsgesetz?
- Unterliegen Schießstätten dem Veranstaltungsgesetz?
- Unterliegen Kletterwände in geschlossenen Gebäuden dem Veranstaltungsgesetz?
- Unterliegen der "Pfarrkaffee" nach der Sonntagsmesse oder Agapen der Ausnahmeregelung für kirchliche Veranstaltungen?
- Unterliegen Bälle politischer Parteien der Ausnahmeregelung für Parteiveranstaltungen?
- Sind die ZirkusartistInnen Teilnehmer der Zirkusveranstaltung?
- Wer ist Teilnehmer bei Faschingsumzügen, Seifenkistenrennen, Perchtenläuften o.Ä.?
- Wer ist Teilnehmer bei einem Fußballturnier, das von einem Fußballverein veranstaltet wird?
- Wer ist Teilnehmer bei von Sportvereinen veranstalteten Wettbewerben (Marathonläufen, Schirennen etc.), an denen jede/jeder, die/der sich zu einem gewissen Zeitpunkt einfindet, mitmachen kann?
- Wer ist Teilnehmer bei Autorennen von Oldtimerclubs, Schirennen des Schiclubs, Autoartistikshows, Stuntshows etc.?
8. Praxis
- Zählen Sportplätze, zu denen Zuseher zwar Zugang haben, für die aber keine besonderen Einrichtungen wie z.B. Tribünen zur Verfügung stehen, zu den ortsfesten Veranstaltungsstätten, die vom VAG ausgenommen sind?
- Warum ist bei Veranstaltungs(-betriebs)einrichtungen überhaupt eine Registrierung notwendig (sie schützt z.B. nicht vor fehlerhafter Aufstellung)?
- Worauf ist bei der Anbringung von Prüfplaketten ("Pickerl") auf Veranstaltungs(-betriebs)einrichtungen besonders zu achten?
- Warum ist es einem Gutachter vorbehalten, die Plakette an der Veranstaltungseinrichtung anzubringen, wenn dies weitere Kosten verursacht?
- Ein Bürgermeister lädt sämtliche Gemeindebürger persönlich mittels Schreiben zu einer Veranstaltung ein. Handelt es sich dabei um eine öffentliche, oder um eine nichtöffentliche Veranstaltung?
- Zwei öffentliche Veranstaltungen werden örtlich nebeneinander abgehalten. Handelt es sich um zwei einzelne Veranstaltungen, oder um eine Gesamtveranstaltung?
- Was hat die zuständige Behörde bei der Abhaltung eines Zeltfests zu beurteilen?
- Wer ist für die Planung im Inneren der Zeltanlage verantwortlich?
- Kann eine Gemeinde für alle Veranstaltungsstätten im Gemeindegebiet ein Veranstaltungsstättenbewilligungsverfahren (für Veranstaltungen mit weniger als 1000 Teilnehmern) durchführen, damit die von den jeweiligen Vereinen auf diesen Stätten durchgeführten Veranstaltungen nur meldepflichtig sind (und somit nur geringe Verwaltungsabgaben anfallen)?
- Kann bei einem Umzug die Umzugsstrecke als Veranstaltungsstätte genehmigt werden?
- Ein Verein führt an mehr als zehn Veranstaltungstagen pro Jahr Veranstaltungen in einem Gastgewerbebetrieb - dessen Betriebsanlagengenehmigung Veranstaltungen umfasst - durch. Ist dafür eine Veranstaltungsstättenbewilligung erforderlich?
- Wie ist die Aufstellung einer Theaterbestuhlung im Freien zu beurteilen, wenn sie aus einer anderen Veranstaltungsstätte antransportiert und aufgestellt wird?
- Wie sind die üblichen Biertischgarnituren oder Stehtische zu sehen, die ja dem Publikum zur Verfügung stehen?
- Was ist bei einer Veranstaltung in einer Tennishalle zu beachten?
- Wie ist eine Faschingsveranstaltung in einem Gastgewerbebetrieb mit weniger als 300 Teilnehmern zu beurteilen?
- Eine Veranstaltung (z.B. ein Halbmarathon mit 500 Teilnehmern) verläuft bezirksübergreifend, wobei im zweiten Bezirk nur eine Gemeinde von der Veranstaltung betroffen ist. Kann es sein, dass in einem Bezirk die Bezirkshauptmannschaft, im anderen aber die Gemeinde zuständig ist?
- Ein Chor bestreitet ein Adventsingen (Kleinveranstaltung). Was gilt es zu beachten?
- Im Zusammenhang mit einer Motorsportveranstaltung auf einer (Maut-)Straße wird ein Zeltfest veranstaltet. Handelt es sich dabei um eine einzelne zusammenhängende Veranstaltung?
- Die freiwillige Feuerwehr in XY möchte auf ihrem Vorplatz, für den keine Veranstaltungsstättenbewilligung vorliegt, einen Maibaum aufstellen (bzw. später wieder umschneiden). Was ist zu tun?
- Im Bezirk XY wird auf einer öffentlichen Straße eine "Oldtimerrallye" veranstaltet, für die auch eine Bewilligung nach § 64 StVO (Bundesgesetz) vorliegt. Unterliegt die Veranstaltung trotzdem dem Veranstaltungsgesetz?
- Unterliegen (Rad-)Veranstaltungen wie die "Tour de Mur", der "Wildoner Radmarathon" o.Ä. dem Veranstaltungsgesetz?
- Innerhalb eines Bezirks werden zeitgleich von den einzelnen Tourismusverbänden gemeinsam beworbene, aber örtlich und organisatorisch voneinander völlig unabhängige "Frühschoppen" veranstaltet. Handelt es sich dabei um eine "Gesamtveranstaltung"?
- Ein Schausteller tritt mit seinem mobilen Veranstaltungsbetrieb nur einmal pro Jahr im Rahmen einer Messe in der Steiermark auf. Benötigt er eine Bewilligung der Landesregierung, oder genügt die Registrierung des Geschäfts?
- In einem privaten Vierkanthof findet eine Theateraufführung (Kleinveranstaltung) statt:
1. Ist eine Meldung ausreichend?
2. Wie hoch sind die Kosten?
- Dürfen bei Veranstaltungen Scherenzelte (Partyzelte) im Publikumsbereich oder im Ausschankbereich (kein Zugang für das Publikum), wenn diese als bloße Überdachung der Bar bzw. des Personals und der Ware dienen, verwendet werden?