Ehrenzeichen für engagierte Retter in der Not
Mitglieder der Lawinenkommission in der Orangerie geehrt



Graz (7. November 2013).- Gestern Nachmittag (6.11.2013) wurden 23 Mitglieder der steirischen Lawinenkommission von Landeshauptmann Franz Voves in der Orangerie in Graz für ihre verdienstvollen Tätigkeiten geehrt. In seiner Laudatio betonte Voves die Wichtigkeit der Lawinenkommission: „Sie helfen den Katastrophenschutzbehörden bei der Einschätzung von Gefahrensituationen und liefern die Grundlage für behördliche Maßnahmen, die von der Sperre bestimmter Gebiete und Straßen bis hin zu möglichen Zwangsevakuierungen reicht." Des Weiteren sprach Voves sein Lob an die Geehrten aus: „Sie alle haben vorbildhaft Verantwortung übernommen, Entscheidungen getroffen und über viele Jahre als ehrenamtliches Mitglied für unser aller Sicherheit gesorgt." Hans Stieg von der Lawinenkommission Pürgg/Trautenfels und Franz Tackner von der Lawinenkommission Hohentauern wurde das Verdienstkreuz in Gold verliehen.
In der Steiermark gibt es 39 Lawinenkommissionen mit insgesamt 314 Mitgliedern in 46 Gemeinden. Die Lawinenkommissionen beraten die Katastrophenschutzbehörden, aber auch Skiliftbetreiber und empfehlen ihnen gegebenenfalls die Anordnung von Maßnahmen zum Schutz vor Lawinen. Diese Maßnahmen betreffen allerdings nur den organisierten Skiraum; die Beurteilung von Lawinengefahren im freien Gelände gehört somit nicht zu den Aufgaben der Lawinenkommission. Die Mitglieder der Kommission agieren ehrenamtlich und bekommen keine Entschädigung für ihre Tätigkeit. Sie müssen sich allerdings speziellen Ausbildungen unterziehen und haften für ihre Entscheidungen wie ein Gutachter.
Für Diskussionen sorgten im vergangenen Winter die Aussagen des Leiters des Tiroler Lawinenwarndienstes in der Zeit im Bild 2, wo er vom ökonomischen Druck der Tourismusbranche sprach, dem die Mitglieder der Lawinenkommission ausgesetzt sind. Auch ein Fall aus Italien sorgte vor einem Jahr für Aufsehen: Dort wurden Mitglieder einer Erdbebenkommission zu Haftstrafen verurteilt, weil sie das Erdbebenrisiko falsch eingeschätzt, und keine Warnung herausgegeben hatten. Dies führte zur Sorge, ob Mitgliedern der Lawinenkommissionen im Falle einer Fehleinschätzung auch ein strafrechtliches Risiko droht. "Diese Diskussion zeigt, welch enorme Verantwortung man als Mitglied einer solchen Kommission auf sich lädt", so Voves.
Graz, am 7. November 2013