Richter des künftigen Landesverwaltungsgerichts angelobt
Festakt und Angelobung in der Orangerie des Grazer Burggartens


Graz (16. November 2013).- In Anwesenheit der Landeshauptleute Franz Voves und Hermann Schützenhöfer wurden gestern (15.11.2013) in der Orangerie im Grazer Burggarten insgesamt 36 Richter des ab 1. Jänner 2014 tätigen Landesverwaltungsgerichts feierlich angelobt. Verwaltungsgerichtspräsident Gerhard Gödl und Vizepräsidentin Reingard Steiner haben nach Verlesung der Gelöbnisformel ihr Versprechen in die Hand des Landeshauptmannes gegeben. Zu diesem Festakt sind unter anderem auch die Landtagspräsidenten Franz Majcen und Werner Breithuber, Landesrat Johann Seitinger, Landesamtsdirektorin-Stv. Brigitte Scherz-Schaar, Landespolizeitdirektor Josef Klamminger und Gemeinderat Peter Piffl-Percevic gekommen.
Landeshauptmann Voves bei der Angelobung: „Ein funktionierender Rechtsschutz ist aus verschiedenen Gründen wichtig für einen demokratischen Staat. Transparente und in angemessener Zeit getroffene Entscheidungen erhöhen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat und daher letztlich auch in die Demokratie." Natürlich seien eine größtmögliche Rechtssicherheit, ein funktionierendes Gerichtswesen und eine effiziente und transparente Verwaltung auch für den Wirtschaftsstandort von größter Bedeutung. „Im Vordergrund stehen für mich aber ganz klar die Steirerinnen und Steirer, die nun rascher zu ihrem Recht kommen beziehungsweise Klarheit über ihre Anliegen gewinnen können. Mit dieser Verfassungsreform wurde ein großer Reformschritt getan und ich hoffe, dass auf Bundesebene noch weitere folgen werden", so der Landeshauptmann weiter. Voves wünschte den Richterinnen und Richtern abschließend alles Gute für die neue Tätigkeit.
Mit der Einrichtung der Landesverwaltungsgerichte ist ein großer Teil einer Verwaltungsreform geschafft. Damit werden österreichweit rund 120 unterschiedliche Behörden durch elf neue Gerichte - neun Landesverwaltungsgerichte, das Bundesverwaltungsgericht und das Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen - ersetzt. In der Steiermark wird einerseits der bisher bestehende Unabhängige Verwaltungssenat ersetzt, andererseits gehen viele der bisher im Amt der Steiermärkischen Landesregierung angesiedelten Aufgaben nun auf dieses neue Gericht über. Darüber hinaus sind auch Aufgaben, die bisher etwa Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag erfüllten, nun in dieser neuen Einrichtung angesiedelt. Diese Neuordnung stellt die größte Änderung des Rechtsschutzes seit 1920 dar.
Graz, am 16. November 2013