Ombudschaft der Landes- Gleichbehandlungsbeauftragten
Mag.Dr. Sabine Schulze-Bauer
Landes-GleichbehandlungsbeauftragteBrigitta Semlitsch
Sekretariat
Tel: +43 (316) 877-5841
Fax: +43 (316) 877-4827
E-Mail: gleichbehandlung@stmk.gv.at
Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen oder Anbringen an uns richten wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Ombudschaft der Landes- Gleichbehandlungsbeauftragten
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt, Burgring 4
per Telefax: +43 (316) 877-4827
per E-Mail: gleichbehandlung@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Ombudschaft der Landes- Gleichbehandlungsbeauftragten
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt, Burgring 4
per Telefax: +43 (316) 877-4827
per E-Mail: gleichbehandlung@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
Die Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes Steiermark, Mag.a Dr.in Sabine Schulze-Bauer, bietet allen Bediensteten des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände in der Steiermark sowie Personen die sich um eine Anstellung bei diesen bewerben Unterstützung und rechtliche Beratung an, wenn sie aufgrund des Geschlechtes, der Ethnie und Abstammung, der Religion, einer Behinderung oder des Alters und der sexuellen Orientierung benachteiligt oder belästigt werden.
Weiters ist sie für Menschen zuständig die durch Maßnahmen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände diskriminiert werden.