Neue Verwaltungsstrukturen und gesetzliche Neuerungen ab 1. Jänner 2019
Mit dem Bildungsreformgesetz 2017, BGBl. I Nr. 138/2017, erfolgte die größte Schulverwaltungsreform seit 1962. Dadurch wird am 1. Jänner 2019 der Landesschulrat für Steiermark aufgelöst und von den Aufgaben, die im Schulrechtsbereich bisher von der Abteilung 6 wahrgenommen wurden, werden ein Großteil in der Bildungsdirektion für Steiermark vollzogen.
Darüber hinaus verbleiben noch wesentliche Aufgaben wie z.B. einige Dienstrechtsagenden, die Förderung der ganztägigen Schulform, die Erstellung und Abrechnung des Stellenplanes sowie das Finanzcontrolling und die Funktion der sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde für den Landesvollzug bei der Abteilung 6.
Kontakt:
Bildungsdirektion für Steiermark
Körblergasse 23, 8011 Graz
T: 050248345
F: 05 0248 345-072
E: bildungsdirektion@bildung-stmk.gv.at
https://www.bildung-stmk.gv.at/