LTW 2015 - Daten - Auswertungen (downloads)
Vorzugsstimmen aller Parteien je Wahlkreis
Wahlkreis 1
Wahlkreis 2
Wahlkreis 3
Wahlkreis 4
Kundmachung der Landeswahlbehörde gemäß § 98 Abs. 3 LTWO über das
2. Ermittlungsverfahren - angeschlagen am 3. Juni 2015, 10:40 Uhr
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Wahlberechtigte (spezielle Auswertungen zu Wahlberechtigen wie z.B. Jungwählerverzeichnis werden vom Büro der Landeswahlbehörde nicht zur Verfügung gestellt)
endgültige Anzahl der wahlberechtigten Personen (pdf - Bezirke)
endgültige Anzahl der wahlberechtigten Personen (Excel-file - Gemeinden)
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Wahlzeiten
- Tag der vorgezogenen Stimmabgabe
- Wahltag
Das Ende der Wahlzeit am Wahltag wurde mit 16:00 Uhr bestimmt.
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abgeschlossene Landeswahlvorschläge (für das 2. Ermittlungsverfahren)
Bewerber der abgeschlossenen Landeswahlvorschläge
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abgeschlossene Kreiswahlvorschläge - im Detail:
Wahlkreis 1 | Landeshauptstadt Graz und politischer Bezirk Graz-Umgebung |
Wahlkreis 2 | politische Bezirke Hartberg-Fürstenfeld, Südoststeiermark, Weiz |
Wahlkreis 3 | politische Bezirke Deutschlandsberg, Leibnitz, Voitsberg |
Wahlkreis 4 | politische Bezirke Bruck-Mürzzuschlag, Leoben, Liezen, Murau, Murtal |
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Das Land Steiermark wird für die Zwecke der Wahl in folgende vier Wahlkreise eingeteilt:
Wahlkreis 1 (Graz und Umgebung) - (15 Mandate)
umfassend die Stadt Graz und den politischen Bezirk Graz-Umgebung mit dem Sitz beim Magistrat Graz
Wahlkreis 2 (Oststeiermark) - (11 Mandate)
umfassend die politischen Bezirke Hartberg-Fürstenfeld, Südoststeiermark und Weiz mit dem Sitz Feldbach - beachten: neue Wahlkreiszuordnung
Wahlkreis 3 (Weststeiermark) - (8 Mandate)
umfassend die politischen Bezirke Deutschlandsberg, Leibnitz und Voitsberg mit dem Sitz Leibnitz - beachten: neue Wahlkreiszuordnung
Wahlkreis 4 (Obersteiermark) - (14 Mandate)
umfassend die politischen Bezirke Bruck-Mürzzuschlag, Leoben, Liezen, Murau und Murtal mit dem Sitz Leoben
Die Zahl der Mandate in den Wahlkreisen berechnet sich nach der jeweils letzten Volkszählung (Kundmachung LGBl. Nr. 21/2015)