Tierschutz
„Quäle nie ein Tier zum Scherz, denn es fühlt wie du den Schmerz!"
Mit dem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz ( TSchG, BGBl. I Nr. 118/2004), welches am 1. Jänner 2005 in Kraft getreten ist, wurde Österreich im Bereich Tierschutz zu einem Vorreiter und Vorbild innerhalb der Europäischen Union. Seither ist für die Gesetzgebung der Bund zuständig, die Vollziehung ist jedoch ausschließlich Angelegenheit der Länder. Zuständig ist in erster Instanz die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde. Gegen deren Entscheidungen kann Beschwerde beim jeweils zuständigen Landesverwaltungsgericht erhoben werden.
Der objektive Schutzzweck des TSchG besteht im Schutz der Tiere, deren Leben und Wohlbefinden die geschützten Rechtsgüter darstellen. Das Anliegen des Tierschutzes stellt ein weithin anerkanntes und bedeutsames öffentliches Interesse dar. Bund, Länder und Gemeinden sind dazu verpflichtet, in der Öffentlichkeit ein Verständnis für den Tierschutz, insbesondere bei der Jugend, zu erwecken und dieses zu vertiefen.
Seit 11. Juli 2013 ist der Tierschutz in Österreich als Staatsziel anerkannt. Gemäß § 2 des Bundesverfassungsgesetzes über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung ( BGBl. I Nr. 111/2013) bekennt sich die Republik Österreich - Bund, Länder und Gemeinden - zum Tierschutz.
Die Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung ist im Land Steiermark für den Tierschutz in Rechtssachen und wirtschaftlichen Angelegenheiten zuständig. Ihr obliegt die Vollziehung des rechtlichen Tierschutzes sowie die Verwaltung der Fördermittel.
Auf unserer Homepage finden Sie nähere Informationen zu folgenden Themenbereichen:
Tiervergabe:
Kontakt
Ansprechpartnerin:
Sabine Haider, Referentin für Tierschutz
Telefon: +43 (316) 877-3101
E-Mail: anlagenrecht@stmk.gv.at sowie sabine-martina.haider@stmk.gv.at