Berner Konvention
Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihre natürlichen Lebensräume
Die Berner Konvention ist ein im Jahre 1979 verabschiedeter völkerrechtlicher Vertrag des Europarates zum Schutz europäischer, wild lebender Tiere und Pflanzen. Österreich ist seit 1983 Mitgliedsstaat dieses Übereinkommens.
Das Übereinkommen enthält drei Anhänge in denen verschiedene Arten gelistet sind:
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Anhang I enthält rund 700 streng geschützte Pflanzenarten. Diese dürfen nicht beschädigt oder entnommen werden.
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Anhang II beinhaltet streng geschützte Tierarten. Für die ca. 710 dort gelisteten Arten gelten strenge Artenschutzvorschriften. Sie dürfen nicht gefangen, getötet, gestört oder gehandelt werden.
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Anhang III umfasst weitere geschützte Tierarten. Diese Arten sind schützbedürftig, dürfen aber unter gewissen Umständen bejagt oder genutzt werden.
Mit der Vogelschutz-Richtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie werden in wesentlichen Teilen die Inhalte und Zielvorgaben der Berner Konvention umgesetzt. In Österreich sind die Bestimmungen der Berner Konvention in den Naturschutz- und Jagdgesetzen der Bundesländer festgehalten.