Anerkennung Berufsqualifikationen/Ausbildungen
Berufsqualifikationen von pädagogischem Fachpersonal, welche innerhalb des EU- bzw. des EWR-Raumes oder der Schweiz erlangt wurden, und Ausbildungen bzw. vergleichbare Ausbildungsinhalte von pädagogischem Hilfspersonal aus dem In- und Ausland können in der Steiermark anerkannt werden.
Pädagogisches Fachpersonal in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
Gemäß Steiermärkischem Anstellungserfordernisgesetz, LGBl. Nr. 105/2008, erfolgt die Anerkennung von Ausbildungen zur/zum (Inklusiven) Elementar- und HortpädagogIn in der Steiermark im Rahmen eines Prüfungsverfahrens, das vom Referat für Kinderbildung und -betreuung der Abteilung 6 durchgeführt wird.
Pädagogisches Hilfspersonal in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
Gemäß Ausbildungsverordnung für KinderbetreuerInnen/Tagesmütter/Tagesväter, LGBl. Nr. 54/2010, können vergleichbare Ausbildungsinhalte anerkannt werden, fehlende Lehrinhalte sind in den spezifischen Unterrichtseinheiten in einem Ausbildungslehrgang zur/zum KinderbetreuerIn/Tagesmutter/Tagesvater nachzuholen. Die Landesregierung hat über die Anrechnung des Stundenausmaßes zu entscheiden.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine Originaldokumente an die Abteilung 6 übermittelt werden dürfen. Kopien sind grundsätzlich ausreichend.