Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Unter Geldwäsche versteht man das Verschleiern des illegalen Ursprungs von Erträgen aus bestimmten kriminellen Aktivitäten, den sogenannten Vortaten. Unter Terrorismusfinanzierung versteht man das Bereitstellen von (auch legalen) Vermögenswerten zur Ausführung eines terroristischen Aktes. Sowohl Geldwäsche als auch Terrorismusfinanzierung sind in Österreich unter Strafe gestellt (§§ 165 und 278d StGB).
Rechtliche Grundlagen und zusätzliche Informationen:
Allgemeine Informationen zur Geldwäschebekämpfungsverpflichtung
Informationen für Immobilienmakler*innen
Informationen für Unternehmensberater*innen und Bürodienstleister*innen
Informationen für Versicherungsmakler*innen und -agenten
Weitere Rechtsgrundlagen
Informationen zur Geldwäschemeldestelle
Nationale Risikoanalyse
Nationale Strategie zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Leitfaden Melde- und Sorgfaltspflichten im Gewerbesektor
Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung -
Informationsbroschüre
Formulare:
Risikoerhebungsbogen Händler*innen, Versteigerer
Negativerklärung Händler, Versteigerer
Risikoerhebungsbogen Immobilienmakler*innen
Negativerklärung Immobilienmakler*innen
Risikoerhebungsbogen Unternehmensberater*innen
Negativerklärung Unternehmensberater*innen
Risikoerhebungsbogen Bürodienstleister*innen
Negativerklärung Bürodienstleister*innen
Risikoerhebungsbogen Versicherungsvermittler*innen
Negativerklärung Versicherungsvermittler*innen
Ausfüllhilfe Risikoerhebungsbogen
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei dem zuständigen Referenten Mag. Bernhard Trumler |