Informationen für Auslandssteirer(innen) zur Bundespräsidentschaftswahl 2016
Graz (17.2.2016). - Am Sonntag, dem 24. April 2016 findet in Österreich die dreizehnte Bundespräsidentenwahl statt, bei der das neue Staatsoberhaupt von Österreich für eine sechsjährige Amtszeit gewählt wird. Am 8. Juli 2016 endet die zweite Funktionsperiode des amtierenden Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer. Zu den Kernkompetenzen des Bundespräsidenten zählen unter anderem sowohl die Ernennung eines Bundeskanzlers, als auch die Entlassung eines solchen bzw. der ganzen Bundesregierung, er ist Oberbefehlshaber über das österreichische Bundesheer und er vertritt die Republik Österreich nach außen.
Eintragung in die Wählerevidenz
Um an der Wahl des Bundespräsidenten teilnehmen zu können, müssen Sie sich in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eintragen lassen. Diese Eintragung muss bis spätestens 24. März erfolgen, um an der Bundespräsidentenwahl teilnehmen zu können. Die Gemeinde für die Eintragung in die Wählerevidenz ist jene, wo man den letzten Hauptwohnsitz bzw. ordentlichen Wohnsitz in Österreich hatte. Nach einer Registrierung kann man innerhalb der nächsten 10 Jahre an allen bundesweiten Wahlen in Österreich teilnehmen.
=> Formular zur Eintragung in die Wählerevidenz zum Download
Der Antrag kann per Post, Telefax oder per E-Mail (eingescannt) direkt an die Gemeinde geschickt werden. Für die Dauer der Eintragung in die Wählerevidenz, kann man auf dem Antragsformular eine automatische Zusendung von Wahlkarten beantragen.
Ablauf der Bundespräsidentenwahl
Bei einer Bundespräsidentenwahl in Österreich kann es möglicherweise zwei Wahlgänge geben. Dies ist der Fall, wenn es beim ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit für eine kandidierende Person gibt. In diesem Fall findet ein zweiter Wahlgang zwischen den beiden Kandidaten statt, die beim ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben. Für Sie, als Auslandssteirer und Auslandssteirerinnen, gibt es vom Gesetzgeber einen eigenen Kompromiss, der es aufgrund des kurzen Abstands zwischen dem ersten und einem eventuellen zweiten Wahlgang, auch für Sie möglich macht ihr Stimmrecht zu gebrauchen.
Sie erhalten für Ihre Stimmabgabe gleich zwei Wahlkarten. Die erste Wahlkarte berechtigt zur Teilnahme an der Bundespräsidentenwahl und kann gleich an die zuständige Bezirkswahlbehörde gesendet werden. Die zweite Wahlkarte ist ein „leerer amtlicher Stimmzettel". Dieser darf erst zurückgesendet werden, sobald das unanfechtbare Ergebnis der ersten Wahl feststeht. Das ist erst am 9. Tag nach dem Wahltag zum ersten Wahlgang der Fall. Das bedeutet, dass Ihnen für das Zurücksenden der 2. Wahlkarte noch knapp drei Wochen zur Verfügung stehen. Verfrüht eingelangte Wahlkarten sind ungültig und werden nicht in die Ergebnisermittlung miteinbezogen, weshalb bitte unbedingt auf diese Frist zu achten ist.
=> Informationen des Bundesministeriums für Inneres über Wahlen
=> Informationen auf help.gv.at über die Eintragung in die Wählerevidenz