Fortbildung für Kinderbetreuungspersonal - Anmeldung
Allgemeine Informationen
Das Kinderbetreuungspersonal, das ist das pädagogische Fach- und Hilfspersonal, muss pro Kinderbetreuungsjahr Fortbildungsveranstaltungen im Ausmaß von 3 Tagen besuchen.
Weitere Informationen finden Sie unter Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft.
Die gesetzliche Grundlage für die Kinderbetreuung ist das Steiermärkische Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (LGBl. Nr. 22/2000 in der geltenden Fassung).
Voraussetzungen
Die/der Kursteilnehmer/in muss in einer steiermärkischen Kinderbetreuungseinrichtung beschäftigt sein.
Kosten
Die Kosten für den Kurs werden von der Steiermärkischen
Landesregierung getragen.
Allfällige Unkostenbeiträge, die/der jeweilige Referent/in
verrechnet, sind selbst zu tragen.
Zusätzliche Informationen
- Die Erhalterin bzw. der Erhalter einer Kinderbetreuungseinrichtung muss die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung ermöglichen, sofern diese innerhalb der Steiermark stattfindet.
- Findet die Fortbildungsveranstaltung außerhalb des Bundeslandes statt, so kann die Erhalterin bzw. der Erhalter dem Personal die Teilnahme ermöglichen.
- Abhängig von der Verantstaltung sind unterschiedliche Utensilien für die Gestaltung der Veranstaltung mitzunehmen.
Fragen & Antworten
Was versteht man unter Fortbildungsveranstaltungen?
Unter Fortbildungsveranstaltungen werden spezifische Veranstaltungen zur Qualifikation und Weiterbildung des Kinderbetreuungspersonals - wie z.B. Seminare für Leiterinnen bzw. Leiter verstanden.
Welche Einrichtungen zählen zu "Kinderbetreuungseinrichtungen" ?
- Kindergärten
- Horte
- Kinderhäuser
- Alterserweiterte Gruppen
- Heilpädagogische Kindergärten
- Heilpädagogische Horte
Datenschutzrechtliche Informationen
- Alle allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit,
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde und
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).
- Im Zuge der Antragstellung ist die Einwilligung, dass die
bekanntgegeben Daten (einschließlich aller Anhänge und Beilagen)
zum Zweck der Verfahrensabwicklung automationsunterstützt
verarbeiten werden dürfen, nötig.
Diese Einwilligung kann jederzeit durch E-Mail an die zuständige Behörde widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der auf ihrer Grundlage bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.