Strahlenschutztechnische Einrichtungen
Teilleistungen
Freigabe radioaktiver Stoffe und Ableitung
Genehmigung von Arbeiten ext.strahlenexponierter Arbeitskräfte
Notfallvorsorge und -reaktion bei Tätigkeiten
Strahlenschutz bei Radon
Bauartzulassungen
Strahlenschutzregister
Bewilligungspflichtige Tätigkeiten mit Strahlenquellen
Verbringung radioaktiver Stoffe
Entsorgung und Verbringung von radioaktiven Abfällen
Strahlenquellen - Dosisüberwachungsstellen - Zulassung
Strahlenschutz bei natürlichen Strahlenquellen
Genehmigung von Arbeiten ext.strahlenexponierter Arbeitskräfte
Notfallvorsorge und -reaktion bei Tätigkeiten
Strahlenschutz bei Radon
Bauartzulassungen
Strahlenschutzregister
Bewilligungspflichtige Tätigkeiten mit Strahlenquellen
Verbringung radioaktiver Stoffe
Entsorgung und Verbringung von radioaktiven Abfällen
Strahlenquellen - Dosisüberwachungsstellen - Zulassung
Strahlenschutz bei natürlichen Strahlenquellen
Allgemeine Informationen
Strahlenquellen sind Geräte, radioaktive Stoffe oder Anlagen, die ionisierende Strahlung auszusenden oder radioaktive Stoffe freisetzen. Bewilligungspflichtig sind z.B. die Errichtung von Anlagen für den Umgang mit Strahlenquellen oder der Umgang mit Strahlenquellen, für die keine Anlage benötigt wird, (mobile Röntgengeräte). Die zuständige Stelle kann den Umgang mit Strahlenquellen untersagen, wenn sich z.B. herausstellt, dass der Inhaber regelmäßig wesentliche Bestimmungen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen vor den Gefahren durch ionisierende Strahlen verletzt.
Datenschutzrechtliche Informationen
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).