Allgemeine Kunst- und Kulturförderung
Allgemeine Informationen
Grundlage bildet das Steiermärkische Kulturförderungsgesetz. Eine Förderung soll die Initiative und wirtschaftlich zumutbare Eigenleistung der Kulturträger anregen und berücksichtigen. Sie kann natürlichen oder juristischen Personen, deren Tätigkeit im Interesse des Kulturlebens liegt, für ein bestimmtes Vorhaben oder für ihre allgemeine kulturelle Tätigkeit gewährt werden. Die Förderung kann auch neben einer Förderung durch andere Rechtsträger erfolgen, doch ist eine Abstimmung mehrerer Förderungen anzustreben.
Die Förderung soll die von ihr unterstützten kulturellen Leistungen und Einrichtungen der Bevölkerung allgemein zugänglich machen und Verständnis für sie wecken.
Voraussetzungen
- Das Vorhaben muss einen Bezug zur Steiermark haben.
- Ein Ansuchen um Förderung muss vor Projektbeginn eingebracht werden.
- Anträge können jederzeit eingebracht werden.
Datenschutzrechtliche Informationen
- Mit der Antragstellung wird zur Kenntnis genommen, dass die/der FörderungsgeberIn ermächtigt ist, alle im Förderungsantrag enthaltenen, die Förderungswerberinnen/Förderungswerber und Förderungsnehmerinnen/Förderungsnehmer betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung für Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses des Förderungsvertrages automationsunterstützt verarbeitet werden.
- Die gemäß Z 1 verarbeiteten Daten werden in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorgaben sieben Jahre gespeichert.
- Auf der Datenschutz-Informationsseite des Förderungsgebers (
https://datenschutz.stmk.gv.at) werden alle
relevanten Informationen insbesondere zu folgenden Punkten
veröffentlicht:
- zu zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum/zur Datenschutzbeauftragten.