Nationalratswahl 2017
Die nächste Nationalratswahl in Österreich hätte ursprünglich 2018 stattfinden sollen. Diese wurde nun auf den 15. Oktober 2017 vorverlegt. Es kommt für alle Auslandssteirerinnen und Auslandssteirer, die noch nicht in die Wählerevidenz eingetragen sind zu folgender Frist:
- Der 25. Juli 2017 ist der Stichtag zur Eintragung in die Wählerevidenz. Wenn Sie nicht in die Wählerevidenz eingetragen sind, können Sie von Ihrem Stimmrecht nicht Gebrauch machen!
- Die Nachfrist zur Eintragung in die Wählerevidenz, gilt bis zum 24. August 2017.
26 Tage vor der Wahl werden die Wahlkarten flächendeckend versendet.
Hiermit ergeht die Bitte an Sie, sich in die Wählerevidenz einzutragen! Denn mit den Stimmen aus dem Ausland kann viel bewirkt werden, wie man bei den letzten Wahlen sehen konnte.
Wie kann man in die Wählerevidenz eingetragen werden?
Falls Sie bisher in keiner Gemeinde in die Wählerevidenz eingetragen sind, müssen Sie einen Antrag auf die Eintragung stellen, wobei Sie das entsprechende Formular unten finden. Den ausgefüllten Antrag können Sie per Post, Telefax oder per E-Mail (eingescannt) direkt an die Gemeinde, in der Sie als letztes gemeldet waren, senden.
Daraufhin werden Sie für die Dauer von zehn Jahren in die Wählerevidenz eingetragen.
Sie haben die Möglichkeit durch das Ankreuzen des entsprechenden Kästchens auf dem Antragsformular eine automatische Zusendung von Wahlkarten zu beantragen. In diesem Fall benötigt die Gemeinde stets Ihre aktuelle Auslandsanschrift.
Die Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, wird Sie spätestens drei Monate vor Ablauf der 10-jährigen Frist informieren, dass Sie die Möglichkeit haben, einen Verbleib in der Wählerevidenz zu beantragen. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie bei allen bundesweit abzuhaltenden Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbefragungen von Ihrem Stimmrecht Gebrauch machen.