Nichtgewerbliche Tourismusförderung - Projektkostenförderung
Allgemeine Informationen
Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur Stärkung der touristischen Kooperation, touristische Marketingmaßnahmen, Veranstaltungen, Investitionen in die touristische Infrastruktur.
Nähere Informationen zur Projektkostenförderung finden Sie hier.
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Projekt den grundsätzlichen Tourismusleitlinien und Marketingstrategien des Landes Steiermark sowie jenen des jeweils betreffenden touristischen Regionalverbandes entspricht und markenkonform gestaltet ist.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der wirtschaftlichen und fachlichen Eignung
- Detaillierte Projektbeschreibung
- Detaillierte Kostenaufstellung nach Kostengruppen unterteilt
- Detaillierter Finanzierungsplan
- Aufstellung weiterer Förderungen zum Projekt
Zusätzliche Informationen
- Die Förderungswerberin/der Förderungswerber nimmt zur Kenntnis, dass die Auszahlung des Förderungsbeitrages erst nach Übermittlung des rechtsgültig gefertigten Förderungsvertrages sowie der Rechnungen samt Zahlungsnachweisen im digitalen Wege an das Tourismusreferat, tourismus@stmk.gv.at, nach Prüfung erfolgt.
- Die Förderungswerberin/der Förderungswerber verpflichtet sich, den Organen des Förderungsgebers sowie dem Landesrechnungshof Steiermark die Prüfung des geförderten Projektes zu gestatten und Einsicht in die Unterlagen zu gewähren.
- Die Förderungswerberin/der Förderungswerber erklärt sich einverstanden, dass ihr/sein Name oder ihre/seine Bezeichnung unter Angabe der Rechtsform, der Förderungsgegenstand sowie die Art und die Höhe der Förderung in Berichte über die Förderungsvergabe aufgenommen und so veröffentlicht werden.
- Die Förderungswerberin/der Förderungswerber nimmt zur Kenntnis, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung gibt.
- Die Förderungswerberin/der Förderungswerber verpflichtet sich, auf allen Werbemitteln bzw. während der Veranstaltung das " Grüne Steiermark-Herz" Logo gut sichtbar zu verwenden.
Rechtsgrundlagen
Förderungsrichtlinie für die regionale Zusammenarbeit, Förderungsrichtlinie für Tourismus-Marketing und Werbung (Projektkostenzuschuss) bzw. Förderungsrichtlinie für die nicht gewerbliche touristische Infrastrukturförderung (Investitionsförderung) des Tourismusressorts des Landes Steiermark.
Datenschutzrechtliche Informationen
- Mit der Antragstellung wird zur Kenntnis genommen, dass die/der FörderungsgeberIn ermächtigt ist, alle im Förderungsantrag enthaltenen, die Förderungswerberinnen/Förderungswerber und Förderungsnehmerinnen/Förderungsnehmer betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung für Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses des Förderungsvertrages automationsunterstützt verarbeitet werden.
- Die gemäß Z 1 verarbeiteten Daten werden in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorgaben sieben Jahre gespeichert.
- Auf der Datenschutz-Informationsseite des Förderungsgebers (
https://datenschutz.stmk.gv.at) werden alle
relevanten Informationen insbesondere zu folgenden Punkten
veröffentlicht:
- zu zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum/zur Datenschutzbeauftragten.