"Internet_Sicherheit 2019"
Digitale Daten und funktionierende IT-Systeme sind auch für die Tourismusbranche zu einer wichtigen Grundressource geworden. Um den steirischen Hotel- und Gastronomiebetrieben sowie Tourismusverbänden, Regionalverbänden und steiermarkweit agierenden touristischen Angebotsgruppen bestmögliche Hilfestellung hinsichtlich der Herausforderungen „Computerkriminalität" sowie „Datenschutz-Grundverordnung" zu geben, wurde die Digitalisierungsoffensive „Internet_Sicherheit 2019" ins Leben gerufen.
Im Rahmen dieser stehen folgende zwei voneinander unabhängige, jedoch miteinander kombinierbare Module zu Verfügung: Die Experten-Analyse „Security Check" und die Umsetzungsförderung „Security Upgrade".
Das Förderbudget beläuft sich sowohl für den gewerblichen (Hotellerie und Gastronomie) als auch für den nicht-gewerblichen (Tourismusverbände, Regionalverbände und steiermarkweit agierende touristische Angebotsgruppen) Bereich auf 400.000 Euro.
Für den Fall, dass mehr Förderansuchen einlangen als Förderbudget zur Verfügung steht, gilt das Prinzip des „früheren Einlangens".
>>> Hier geht es zum Download der Broschüre "Internet_Sicherheit 2019" für Hotellerie und Gastronomie
>>> Hier geht es zum Download der Broschüre "Internet_Sicherheit 2019" für Tourismus- und
Regionalverbände sowie steiermarkweit agierende touristische Angebotsgruppen
Der Security-Check
Probleme bzw. Gefahrenquellen entstehen insbesondere dann, wenn Sicherungsmaßnahmen nicht bzw. nur unzureichend ergriffen oder Systeme nicht gewartet, geprüft sowie korrekt in Stand gehalten werden.
Zweck des Security Checks ist es daher, die aktuellen Sicherheits-Standards des jeweiligen Betriebs bzw. des Tourismus- oder Regionalverbands oder der touristischen Angebotsgruppe zu dokumentieren, diesen Status zu bewerten und Mängel, Sicherheitslücken sowie Verbesserungspotenziale aufzuzeigen.
Im Zuge der Beratung vor Ort erfolgt auch eine Aufklärung der Datenschutz-Verantwortlichen über die wichtigsten Anforderungen und gesetzlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Pauschalierte Förderung
Der Security Check umfasst zwölf Beratungsstunden, von denen mindestens sechs im Betrieb bzw. vor Ort beim Tourismus- oder Regionalverband erbracht werden. Die mit 1.200 Euro pauschalierten Netto-Kosten werden vom Land Steiermark zu 50 Prozent, also mit 600 Euro gefördert. Die Beauftragung eines Experten durch den Förderungswerber kann erst nach Genehmigung des Förderantrags durch das Tourismusreferat erfolgen. Fahrtkosten und Spesen werden nicht gefördert.
In der Auswahl des Experten ist der Fördernehmer grundsätzlich frei. Es muss sich jedoch um einen zertifizierten Experten laut Liste (siehe unten) handeln.
>>> Hier geht es zur Richtlinie zum Beratungsmodul „Security Check"
>>> Hier geht es zum Online-Förderantrag für den „Security Check" für Hotellerie und Gastronomie
>>> Hier geht es zum Online-Förderantrag für den „Security Check" für Tourismusverbände,
Regionalverbände und steiermarkweit agierende touristische Angebotsgruppen
>>> Hier geht es zur Liste der zertifizierten Experten
Die Umsetzungsförderung „Security Upgrade"
„Gefahr erkannt - Gefahr gebannt". Wenn klar ist, welche Systeme vorhanden und in welchem Zustand diese sind, kann im Abgleich mit den Risiken definiert werden, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen.
Gefördert werden Schulungen in Zusammenhang mit der DSGVO und betrieblicher Datensicherung, externe Beratungsleistungen zur Einführung von organisatorischen Maßnahmen, die der Erfüllung der Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung 2018 (DSGVO) dienen, der technische Support bei der Installation und Inbetriebnahme spezieller Hard- und Software sowie die Anschaffung dieser Hard- und Software.
NICHT förderungsfähig sind Eigenleistungen sowie der Kauf von Soft- und Hardware für den regulären Betrieb, die Kosten für bauliche Sicherheitsmaßnahmen sowie standardisierte Konfigurationen.
Die Details zu den förderungsfähigen und nicht förderungsfähigen Maßnahmen entnehmen Sie bitte der
>>> Richtlinie für das Umsetzungsmodul „Security Upgrade"
Die Förderungswerber sind bei der Auswahl der für die Umsetzung der Maßnahmen eingesetzten Dienstleister frei, jedoch muss es sich bei den Auftragnehmern um qualifizierte gewerbliche Unternehmen handeln. Die Beauftragung der Maßnahmen kann erst nach Genehmigung des Förderantrags durch das Tourismusreferat erfolgen.
Die maximale Förderungshöhe beträgt für
- Hotel- und Gastronomiebetriebe 50 % der förderbaren Projektkosten
bis max. € 7.000,-- exkl. MwSt., somit höchstens € 3.500,--
- Tourismusverbände 50 % der förderbaren Projektkosten
bis max. € 10.000,--, somit höchstens € 5.000,--
- mehrgemeindige Tourismusverbände und Angebotsgruppen 50 % der förderbaren Projektkosten
bis max. € 20.000,--, somit höchstens € 10.000,--
- Regionalverbände 50 % der förderbaren Projektkosten
bis max. € 30.000,--, somit höchstens € 15.000,--
>>> Hier geht es zum Online-Förderantrag für das „Security Upgrade" für Hotellerie und Gastronomie
>>> Hier geht es zum Online-Förderantrag für das „Security Upgrade" für Tourismusverbände,
Regionalverbände und steiermarkweit agierende touristische Angebotsgruppen
(Projektkostenförderung auswählen)
Kontaktdaten:
Ansprechpartner für Hotellerie und Gastronomie:
DI. Michael Schweighofer
Tel.: +43 316 877 4939
E-Mail: tourismus@stmk.gv.at
Ansprechpartnerin für Tourismus- und Regionalverbände sowie steiermarkweit agierende touristische Angebotsgruppen:
Mag. Hildegard Ressler
Tel.: +43 316 877 2144
E-Mail: tourismus@stmk.gv.at