Öffentliche Bibliotheken
Einleitung
Öffentliche Bibliotheken leisten als große außerschulische Bildungsanbieterinnen und soziale Orte der Begegnung einen maßgeblichen Beitrag zu einem niederschwelligen und allgemeinen Zugang zu Bildung.
Sie übernehmen somit als Begegnungszentren innerhalb des Gemeindelebens, im Sinne des Lernens vor Ort, wesentliche Aufgaben. Sie richten ihr Angebot an alle Alters- und Bevölkerungsgruppen, fördern Lese- und Medienkompetenz, sind Orte der Kommunikation, der allgemeinen und/oder beruflichen Weiterbildung, der Eltern- und Familienarbeit, gelten als Treffpunkte der Generationen und ermöglichen das Zusammenleben in Vielfalt sowie die Stärkung der Mehrsprachigkeit.
Die Förderung verfolgt das Ziel, ein ausgewogenes und ausreichendes Medienangebot in allen Landesteilen zu gewährleisten sowie Bibliotheken als moderne Bildungseinrichtungen zu positionieren. Sie sollen dabei unterstützt werden, ihre Bestände zu erweitern, zu aktualisieren und diese der Öffentlichkeit in geeigneter Weise zugänglich zu machen sowie Bibliotheken in ihrer Professionalität zu stärken.
Das Land Steiermark gewährt nach Maßgabe der Richtlinie Förderungen zur Unterstützung der qualitativen Weiterentwicklung von Öffentlichen Bibliotheken mit Maßnahmen und Aktivitäten, die im Sinne übergeordneter Zielsetzungen dazu beitragen:
- ein möglichst flächendeckendes ausgewogenes und auf den (regionalen) Bedarf angepasstes Medienangebot in den Öffentlichen Bibliotheken bereitzustellen,
- die Medienbestände der Öffentlichen Bibliotheken zu erweitern, zu aktualisieren und diese der Allgemeinheit in geeigneter Weise zugänglich zu machen,
- die Zusammenführung von Öffentlichen und Schulbibliotheken bzw. die Ergänzung im Medienangebot zu forcieren,
- Een qualifiziertes und geschultes Bibliothekspersonal sicherzustellen,
- lesepädagogische Maßnahmen sowie bildungs- und leseorientierte Veranstaltungen im Kontext der Öffentlichen Bibliotheken zu entwickeln und umzusetzen.
Ergänzend zu den in oben formulierten übergeordneten Zielsetzungen wird zur Beurteilung der Förderungswürdigkeit insbesondere der Beitrag zur Erreichung der folgenden spezifischen Ziele des Bibliotheksentwicklungsplans des Landes Steiermark 2022 bewertet:
- Die Erhöhung der Anzahl von NutzerInnen.
- Die Digitalisierung im Rahmen der Bibliotheksverwaltung und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. eigene Homepage) sowie die Bereitstellung digitaler Medien.
- Die Kooperationen mit örtlichen Familien-, Bildungs-, Erziehungs-, Kultur- oder So-zialeinrichtungen.
- Die laufende fachspezifische Aus- und Weiterbildung von Bibliotheksmitarbeiter-Innen.
Als Förderungsempfängerinnen kommen Gemeinden und von Gemeinden mehrheitlich finanzierte, nicht auf Gewinn gerichtete Institutionen sowie Pfarren als Trägerinnen von Öffentlichen Bibliotheken
- Beschaffung von Büchern, Hörbüchern und anderen Medien unter Berücksichtigung eines Bibliotheksrabattes,
- Bibliothekarisches Mobiliar (z.B. Regale und Bibliothekströge),
- EDV-Ausstattung (Hardware),
- Veranstaltungen mit bibliothekarischem Bezug wie AutorInnenlesungen, Workshops und Vorträge,
- Maßnahmen, Projekte und sonstige Aktivitäten im Rahmen der Leseförderung und zur Steigerung der Lesekompetenz.
Antragstellung nach Projektbeginn; Projektaktivitäten liegen nicht im Zuständigkeitsbereich des Refarates Familie, Erwachsenenbildung und Frauen; Vorgaben und Förderungsvoraussetzungen gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark für Öffentliche Bibliotheken werden nicht erfüllt.
Weitere Details entnehmen Sie der Richtlinie für die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark für Öffentliche Bibliotheken.
- Die Abgabe der Jahresmeldung an den Büchereiverband Österreichs (BVÖ) zur statistischen Erfassung der Bibliothekskennzahlen.
- Ein Mindestbestand von 1.500 Medien.
- Die Verwendung eines Bibliotheksverwaltungsprogrammes für Katalogisierung und Verwaltung.
- Eine Mindestöffnungszeit von sechs Stunden verteilt auf mindestens zwei Tage in der Woche.
- Zumindest eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter verfügt über eine bibliothekarische Fachausbildung oder befindet sich in einer entsprechenden bibliothekarischen Fachausbildung (Übergangsfrist bis 31.12.2021).
- Die Förderungswerberin/der Förderungswerber muss zustimmen, dass ihre für die Förderungsabwicklung und -kontrolle erforderlichen personenbezogenen Daten automationsunterstützt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet werden dürfen.
- Die Förderungswerberin/der Förderungswerber muss zustimmen, dass ihr/sein Name oder ihre/seine Bezeichnung, unter Angabe der Rechtsform und des Förderungsgegenstandes, sowie die Art und Höhe der Förderungsmittel zur Erfüllung von Berichtspflichten oder für Kontrollzwecke in Berichten über die Förderungsvergabe aufgenommen und so veröffentlicht werden können.
- Jede Förderung setzt unabdingbar die Erbringung einer Eigenleistung (finanzieller, materieller oder personeller Art) durch die Förderungswerberin/den Förderungswerber voraus.
Bei Erfüllung besonderer Förderungskriterien, welche die Weiterentwicklung Öffentlicher Bibliotheken unterstützen und sohin die Umsetzung der definierten Ziele im Bibliotheksentwicklungsplan des Landes Steiermark 2022 fördern, kann das Land Steiermark zusätzliche Mittel gewähren.
Weitere Details entnehmen Sie der Richtlinie für die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark für Öffentliche Bibliotheken § 9 und § 12.
Förderungsansuchen für öffentliche Bibliotheken sind spätestens bis zum 31.03. des laufenden Jahres einzureichen!