Entwicklungspolitische Bildung - Förderungsantrag
Allgemeine Informationen
Das Land Steiermark fördert Aktivitäten und Maßnahmen der entwicklungspolitischen (Bewusstseins)-bildung in der Steiermark, die folgende Ziele zum Inhalt haben:
- Verankerung der 17 UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung auf lokaler und regionaler Ebene
- Vermittlung von authentischen Informationen und Kenntnissen über die Situation in Entwicklungsländern
- Aufzeigen der Hintergründe von Armut und Verelendung sowie Erkennen der internationalen Zusammenhänge, die ungerechte Strukturen schaffen
- Bewusstmachen der Probleme in Entwicklungsländern und Hinführung zu konkreten Handlungsmöglichkeiten
- Abbau von Vorurteilen durch persönliche Begegnungen mit Menschen aus Entwicklungsländern
- Stärkung der Kritikfähigkeit der Zielgruppen
- Motivation zur Mithilfe bei steirischen entwicklungspolitischen Projekten
- Erzielen von Synergieeffekten von Projekt- und Bildungsarbeit
Die Förderungshöhe beträgt j e Projekt maximal 2.500 Euro.
Voraussetzungen
Wer kann einreichen?
- Nicht gewinnorientierte entwicklungspolitische Vereine, Organisationen und Gruppen, die ihren Sitz in der Steiermark haben.
- Bevorzugt werden Kooperationsprojekte von mehreren EZA-Akteur*innen (z.B. EZA-Organisationen gemeinsam mit Fairtrade-Gemeinden, Weltläden, Schulen, Bildungseinrichtungen etc.) sowie
- Aktivitäten, die insbesondere in den Fairen Wochen Steiermark (Zeitraum Mai - Juni) stattfinden.
Fristen
Der Zeitpunkt der Förderungsbeantragung muss vor dem Projektbeginn bzw. spätestens vor dem Projektende liegen.
Die Förderungsanträge können im Zeitraum von 1. Februar bis 31. Oktober 2024 eingereicht werden.
Verfahrensablauf
- Die Förderungsanträge können nur mittels Online-Formular im Einreichzeitrum eingereicht werden.
- Nach Prüfung der Vollständigkeit und etwaiger Nachforderung von Unterlagen erfolgt ehestmöglich eine Entscheidung über die Förderungswürdigkeit.
- Bei positiver Beurteilung wird zwischen dem*der Antragsteller*in und dem Land Steiermark eine Förderungsvereinbarung abgeschlossen.
- Nach Übermittlung der unterzeichneten Förderungsvereinbarung erfolgt die Auszahlung der Förderung nach Maßgabe der freiwerdenden Kreditsechstel, spätestens jedoch bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres.
Erforderliche Unterlagen
Bei erstmaliger Antragstellung oder bei erfolgten Änderungen sind die gültigen Vereins-Statuten, der Vereins- bzw. Genossenschaftsregisterauszug, Satzungen oder ähnliches vorzulegen.
Zusätzliche Informationen
Kriterien für die Prüfung der Förderungswürdigkeit von Projekten:
- Inhaltliche Qualität des Projektes
- Nachhaltige Wirkung des Projektes
- Reichweite und Zielgruppen (lokal oder regional)
- Art und Umfang der Vernetzung von verschiedenen AkteurInnen der Entwicklungspolitik
- Umfang der Eigenleistung bzw. der ehrenamtlichen Arbeit
Datenschutzrechtliche Informationen
- Mit der Antragstellung wird zur Kenntnis genommen, dass die/der FörderungsgeberIn ermächtigt ist, alle im Förderungsantrag enthaltenen, die Förderungswerberinnen/Förderungswerber und Förderungsnehmerinnen/Förderungsnehmer betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung für Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses des Förderungsvertrages automationsunterstützt verarbeitet werden.
- Die gemäß Z 1 verarbeiteten Daten werden in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorgaben sieben Jahre gespeichert.
- Auf der Datenschutz-Informationsseite des Förderungsgebers (
https://datenschutz.stmk.gv.at) werden alle
relevanten Informationen insbesondere zu folgenden Punkten
veröffentlicht:
- zu zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum/zur Datenschutzbeauftragten.