Entwicklungszusammenarbeit im Ausland - Förderungsantrag
Allgemeine Informationen
Das Land Steiermark fördert Projekte der Entwicklungszusammenarbeit im Ausland nach folgenden Kategorien:
- Förderungen bis ? 2.500,00 (Kleinprojekte)
- Förderungen ab ? 2.501,00 bis maximal ? 15.000,00
Zielsetzung
Das Land Steiermark fördert Projekte in Entwicklungsländern in Afrika, Asien, Ozeanien und Lateinamerika laut DAC-Liste der OECD, die zur Erreichung der 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs) beitragen und
- auf Grundlage des Partnerschaftsprinzips durchgeführt werden (Partner*innen in der Steiermark erarbeitet und implementiert das Projekt gemeinsam mit Partner*innen im Entwicklungsland);
- einen partizipativen Ansatz durch Einbindung der betroffenen Bevölkerung verfolgen;
- Ownership und Empowerment fördern;
- eine nachhaltige Entwicklung durch die Schaffung tragfähiger Strukturen fördern;
- auf Entwicklungsmöglichkeiten im Einklang mit den Menschenrechten und der Natur schaffen und auf die kulturelle Identität und vorhandene Traditionen Rücksicht nehmen.
- eine Exit-Strategie für eine eigenständige Projektweiterführung durch die Partner*innen vor Ort beinhalten.
Inhaltliche Schwerpunkte
- Bekämpfung der ländlichen und städtischen Armut durch Unterstützung der am meisten betroffenen Bevölkerungsgruppen wie Kinder, Frauen, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und andere besonders verletzliche Gruppen.
- Unterstützung von Frauengruppen und anderer benachteiligter Gruppen, die für ihre soziale, wirtschaftliche und politische Unabhängigkeit arbeiten.
- Nutzung der im Entwicklungsland vorhandenen menschlichen und materiellen Ressourcen.
- Rechtliche Absicherung von Grundbesitz und dessen landwirtschaftlicher Nutzung.
- Umwelterhaltung und ökologischer Landbau.
- Anwendung ökologisch und sozial angepasster Technologien.
- Alphabetisierung, weiterführende Bildung, Berufsausbildung/Handwerk.
- Projekte, die Grundlagen schaffen, Kinderarbeit überflüssig zu machen.
- Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit.
- Herstellung von Ernährungssouveränität durch lokale Produktion.
- Schaffung von dezentralen, nachhaltigen Erwerbsmöglichkeiten zur Aufwertung des ländlichen Wirtschaftsraumes und Minderung der Landflucht.
Voraussetzungen
Wer kann einreichen?
Nicht gewinnorientierte entwicklungspolitische Vereine, Organisationen und Gruppen, die ihren Sitz in der Steiermark haben.
- Bei Förderungen bis ? 2.500,00 (Kleinprojekte) kann ein Antragsteller mehrere Förderungsanträge während des Einreichzeitraums einbringen.
- Beim jährlichen Call für Förderungen ab ? 2.501,00 kann ein Antragsteller im Einreichzeitraum maximal einen Förderungsantrag einbringen.
Fristen
Der Zeitpunkt der Förderungsbeantragung muss vor dem Projektbeginn bzw. spätestens vor dem Projektende liegen.
- Förderungsanträge bis ? 2.500,00 (Kleinprojekte) können im Zeitraum von 1. Februar bis 31. Oktober 2024 eingereicht werden.
- Förderungsanträge ab ? 2.501,00 können im Rahmen des jährlichen Calls im Zeitraum von 1. Februar bis 31. März 2024 eingereicht werden.
Verfahrensablauf
Förderungsanträge bis ? 2.500,00 (Kleinprojekte)
- Förderungsanträge können nur mittels Online-Formular im Einreichzeitrum eingereicht werden.
- Nach Prüfung der Vollständigkeit und etwaiger Nachforderung von Unterlagen erfolgt ehestmöglich eine Entscheidung über die Förderungswürdigkeit.
- Bei positiver Beurteilung wird zwischen dem*der Antragsteller*in und dem Land Steiermark eine Förderungsvereinbarung abgeschlossen.
- Nach Übermittlung der unterzeichneten Förderungsvereinbarung erfolgt die Auszahlung der Förderung nach Maßgabe der freiwerdenden Kreditsechstel, spätestens jedoch bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres.
Förderungsanträge ab ? 2.501,00
- Förderungsanträge können nur mittels Online-Formular im Einreichzeitrum eingereicht werden.
- Rund vier Wochen nach Ende der Einreichfrist erfolgt eine Beratung der Förderungsanträge durch das Expert*innen-Team für Entwicklungszusammenarbeit.
- Bei positiver Beurteilung werden umgehend die Förderungsvorschläge der Steiermärkischen Landesregierung zur Beschlussfassung vorgelegt.
- Nach Beschlussfassung wird mit den Förderungsnehmer*innen eine Förderungsvereinbarung abgeschlossen und in der Folge die Förderungen nach Maßgabe der freiwerdenden Kreditsechstel ausbezahlt, spätestens jedoch bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres.
Erforderliche Unterlagen
- Bei erstmaliger Antragstellung oder bei erfolgten Änderungen sind die gültigen Vereins-Statuten, der Vereins- bzw. Genossenschaftsregisterauszug, Satzungen oder ähnliches vorzulegen.
- Ab einer Förderungsbeantragung ab ? 2.501,00 ist ein Detailkostenplan beizulegen.
Zusätzliche Informationen
Kriterien für die Prüfung der Förderungswürdigkeit von Projekten
- Einhaltung der o.a. Grundprinzipien
- Inhaltliche Qualität des Projektes laut o.a. Schwerpunkten
- Nachhaltige Wirkung des Projektes
- Realisierung der Exit-Strategie
- Beitrag zur Umsetzung der 17 UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung
- Eigenmittelanteil/ehrenamtliche Arbeit, sparsame und effektive Verwendung der Ressourcen
Datenschutzrechtliche Informationen
- Mit der Antragstellung wird zur Kenntnis genommen, dass die/der FörderungsgeberIn ermächtigt ist, alle im Förderungsantrag enthaltenen, die Förderungswerberinnen/Förderungswerber und Förderungsnehmerinnen/Förderungsnehmer betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung für Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses des Förderungsvertrages automationsunterstützt verarbeitet werden.
- Die gemäß Z 1 verarbeiteten Daten werden in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorgaben sieben Jahre gespeichert.
- Auf der Datenschutz-Informationsseite des Förderungsgebers (
https://datenschutz.stmk.gv.at) werden alle
relevanten Informationen insbesondere zu folgenden Punkten
veröffentlicht:
- zu zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum/zur Datenschutzbeauftragten.