Entwicklungsprogramm für den Sachbereich Windenergie
Begutachtung SAPRO Wind
Begutachtung
Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung übermittelt den beiliegenden Entwurf zur allfälligen Stellungnahme bis Freitag, den 21. Juni 2019.
Sollte bis dahin eine Stellungnahme nicht eingelangt sein, wird angenommen, dass keine Bedenken gegen diesen Entwurf bestehen. Bitte übermitteln Sie Ihre Stellungnahme per E-Mail an abteilung13@stmk.gv.at und in Kopie an begutachtung@stmk.gv.at und verwenden Sie dabei in der Betreffzeile das Wort „Begutachtung". Nach § 14 Abs. 1 Z. 3 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 hat jedermann das Recht, innerhalb der Auflagedauer Einwendungen schriftlich und begründet abzugeben. Diese Stellungnahmen sind zu veröffentlichen. Sie finden den Entwurf und dazu abgegebene Stellungnahmen unter www.landesrecht.steiermark.at. Der Verordnungsentwurf samt Anlagen einschließlich Erläuterungen und Umweltbericht liegen für die gesamte Auflagedauer im Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung, Stempfergasse 7, 8010 Graz, 4. Stock - Zimmer 402 zur allgemeinen Einsicht auf.