Schifffahrt
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Information zum Parteienverkehr
Am 15. Mai 2020 beginnt beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung die Wiederaufnahme des Parteienverkehrs gegen vorherige telefonische Terminvereinbarung. Zusätzlich sind das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, das Einhalten des Mindestabstands von einem Meter und die Befolgung von Hygienemaßnahmen erforderlich. Terminvereinbarungen sind ab 04. Mai 2020 möglich, wenn es keine postalische, online- oder telefonische Erledigung eines Anliegens gibt oder ein persönliches Erscheinen zur Identifikation notwendig ist. |
Aktuelle Beiträge zum Thema Schifffahrt inklusive Merk- und Infoblätter, Anträge und Formulare finden Sie
unter den nachstehend angeführten Links.
Zulassung zur Seeschifffahrt |
Binnenzulassung und Waterbike |
Welche Unterlagen sind zu einer Bootsüberprüfung mitzubringen? |
Patente und Schiffsführerschulen |