Apothekerin / Apotheker - EU-Berufsausweis
Allgemeine Informationen
Wenn Ihr Beruf reglementiert ist und Sie die Anerkennung Ihrer
Berufsqualifikationen beantragen müssen, können Sie dies unter
Verwendung des Europäischen Berufsausweises (EBA) tun.
Der EBA ist ein elektronisches Verfahren, mit dem Sie Ihre
Qualifikation in einem reglementierten Beruf in einem anderen
EU-Land anerkennen lassen können.
Details unter: https://europa.eu/youreurope/citizens/work/professional-qualifications/european-professional-card/index_de.htm
Datenschutzrechtliche Informationen
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).