Aufsichtsjägerprüfung 2024
Aufsichtsjägerprüfung-Wiederholungsprüfung 2024
Gemäß § 1 der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Durchführung der Prüfung für den Jagdschutzdienst, haben sich die Prüfungswerber schriftlich um die Zulassung zur Wiederholungsprüfung zu bewerben.
Gemäß § 34 Abs. 8 des Steiermärkischen Jagdgesetzes werden zur Prüfung nur Personen zugelassen, die die Pächterfähigkeit (Jagdkartenbesitz durch 5 abgelaufene Jagdjahre) besitzen.
Das Ansuchen ist bis zum 20. September 2024 beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 10, Land- und Forstwirtschaft, Ragnitzstraße 193, 8047 Graz, (E-Mail: abteilung10@stmk.gv.at) einzubringen. Verspätet eingelangte Gesuche können für die ab 22. Oktober 2024 stattfindende Wiederholungsprüfung nicht berücksichtigt werden.
Die Einladung zur Aufsichtsjäger-Wiederholungsprüfung ergeht mit gesonderter Verständigung. Dieser wird ein Zahlschein in Höhe von € 148,00 (Prüfungs- und Stempelgebühr) beigelegt und ist der Nachweis über die Einzahlung zur Prüfung mitzubringen.