Invasive Neophyten - Meldung
Allgemeine Informationen
Seit 2015 gibt es die EU-VO 1143/2014 über die Prävention und
das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver
gebietsfremder Arten. Früherkennung und konsequentes Handeln ist
der beste Schutz gegen invasive gebietsfremde Arten.
Daher verpflichtet die EU-Verordnung die Mitgliedstaaten ein
System zur Überwachung dieser Arten zu errichten. Die Möglichkeit
zur Meldung invasiver gebietsfremder Arten stellt ein Teil dieses
Überwachungssystems dar, in dem Bürgerinnen und Bürger das
Vorkommen invasiver gebietsfremder Arten an die Behörde melden
können.
Ausführliche Informationen über die Arten der Unionsliste und weiterer invasiver Arten finden Sie unter: https://www.neobiota.steiermark.at/cms/ziel/156566308/DE/
Fristen
- Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014
- Steiermärkisches invasives Artengesetz (IAS Gesetz)
Verfahrensablauf
Früherkennung und konsequentes Handeln ist der beste Schutz gegen invasive gebietsfremde Arten. Daher verpflichtet die EU-Verordnung die Mitgliedstaaten ein System zur Überwachung dieser Arten zu errichten.
Werden Arten der Unionsliste festgestellt, ist die Kommission unverzüglich darüber zu informieren. Damit soll die Verbreitung der Arten in der EU sowie deren Zu- oder Abnahme dokumentiert werden, um z.B. Nachbarstaaten die Möglichkeit zu geben, entsprechend reagieren zu können.
- Die Meldung invasiver gebietsfremder Arten ist freiwillig
- Formular ist so vollständig wie möglich auszufüllen, dies hilft bei der Verifizierung (Bestätigung der Richtigkeit der Meldung) der gemeldeten Daten. Ein möglichst gutes Foto ist hierfür die Voraussetzung.
- Nach der Überprüfung durch die Behörde, wird die Meldung in die Datenbank aufgenommen und in einer Verbreitungskarte dargestellt. Handelt es sich um einen Erst-Fund, erfolgt eine entsprechende Meldung an die EU.