Anzeige der Staatsbürgerschaft durch vom NS-Regime verfolgte Personen sowie deren Nachkommen gemäß § 58c StbG
Der neue § 58c des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes ermöglicht Opfern des NS-Regimes und deren Nachkommen die österreichische Staatsbürgerschaft durch Anzeige zu erhalten.