Referat Wasser-, Abfall- und Umweltrecht
Mag. Christoph Romirer, BA MA
Stempfergasse 7, 8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Tel: +43 (316) 877-3075
Fax: +43 (316) 877-3490
E-Mail: anlagenrecht@stmk.gv.at
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7, 8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Telefax: +43 (316) 877-3490
E-Mail: abteilung13@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
Aufgaben
Eine Kernaufgabe des Referates ist die rechtliche Beurteilung der Zulässigkeit von Anlagen - darunter fallen etwa Betriebsanlagen, Maschinen, Geräte, Leitungen sowie Grundstücke, auf denen Stoffe gelagert oder Arbeiten durchgeführt werden. Diese Projekte werden von Rechtskundigen und Sachverständigen geprüft und bei positivem Ergebnis behördlich genehmigt. Weitere Aufgabenbereiche ergeben sich etwa gemäß dem Umweltinformationsgesetz oder auf Grund von Interventionen der Volksanwaltschaft.
Die kommenden Jahre bringen große Herausforderungen im Spannungsfeld zwischen der Stärkung des Standortes Steiermark auf der einen Seite, sowie der Raumordnung und dem Naturschutz andererseits. Das Referat mit seinen umfangreichen Aufgaben wird hier - wie auch schon in der Vergangenheit - einen wichtigen Beitrag leisten, um diesen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen. Bei der Errichtung von neuen Anlagen muss daher den Bereichen Umweltverträglichkeit, Flächenerhaltung, Wasser, Energie und Abfall besonderes Augenmerk geschenkt werden. Darüber hinaus wird die Balance zwischen dem stark wachsenden Zentralraum und den übrigen steirischen Regionen besondere strategische Bedeutung erlangen.
Das Referat ist in vier fachliche Bereiche untergliedert:
Gewerbliches Betriebsanlagenrecht
Im gewerblichen Betriebsanlagenrecht ist die Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung Oberbehörde. Zudem ist die Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung Oberbehörde bzw. Marktüberwachungsbehörde in Angelegenheiten des Bergrechtes (MinROG) und des Kesselwesens. --> mehr
Wasser- und Schifffahrtsrecht
- Durchführung von Wasserrechtsverfahren nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (entsprechend der gesetzlichen Zuständigkeit),
- Erstellung von diesbezüglichen Verordnungen
- Abwicklung von Schifffahrtsangelegenheiten nach dem Schifffahrtsgesetz 1997 --> mehr
- Funktion als Aufsichtsbehörde
Abfallrecht
Bereichsleitung und Stellvertreung der Referatsleitung:
Mag.a Agnes Schmidhofer, DW 3899
- Genehmigung bzw. Überwachung sämtlicher Abfallbehandlungsanlagen (mit Ausnahme von öffentlich zugänglichen Altstoffsammelzentren und Problemstoffsammelstellen bzw. von jenen Anlagen die in § 37 Abs. 2 AWG 2002 genannt sind)
- Erteilung der Erlaubnis zur Sammlung und/oder Behandlung von Abfällen bzw. Überprüfung sämtlicher Abfallsammler und/oder -behandler --> mehr
- Überprüfung sämtlicher Ersterzeuger von gefährlichen Abfällen
- Mitwirkung bei legistischen Vorhaben
- Mitwirkung bei UVP-Verfahren
- Aufsicht über die Abfallwirtschaftsverbände
- EDM