Gleichstellung in allen Politikbereichen und Prozessen der öffentlichen Verwaltung
(A) Gleichstellungsorientierte Gesetzgebung und Folgenabschätzung
Die Politik stützt sich bei der Entwicklung von Gesetzen, welche die strategischen Themenfeldern betreffen, auf aktuelle statistische Geschlechterdaten und berücksichtigt die Folgen für alle Geschlechter, die sich aus Gesetzen bzw. Maßnahmen ergeben.
(B) Gleichstellungsorientierte Strategien und Programme
Die Bedürfnisse der Geschlechter werden in den Strategien und Leitbildern sowie (Förder-) Programmen des Landes und der Kommunen berücksichtigt.
(C) Beispielgebende öffentliche Verwaltung
Die öffentliche Verwaltung und öffentlich geförderte Organisationen setzen die Gleichstellung der Geschlechter beispielgebend um.
Bei der Entwicklung von gleichstellungsrelevanten Maßnahmen stimmen sich die Ressorts ab oder entwickeln diese gemeinsam. Dabei werden wichtige landesinterne und externe Stakeholder mit eingebunden.
Alle Bereiche der öffentlichen Verwaltung setzen Gender-Budgeting proaktiv um, so dass sich die Förderung der Gleichstellung in den Budgets widerspiegelt.