Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit
(A) Vereinbarkeit und Väterbeteiligung
Die Beteiligung von Männern an der Betreuung und Pflege von Angehörigen sowie Väterkarenz sind gesellschaftlich und betrieblich akzeptiert. Erziehungs- und Sorgearbeit wird unabhängig vom Geschlecht gleichverteilt erbracht. Ein entsprechendes Modell stellt die Leistbarkeit der Väterkarenz für alle Bevölkerungsgruppen sicher.