Verstärkerförderung - Jungunternehmer
Allgemeine Informationen
Gewährung von Förderungen für die Gründung und Übernahme von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft für materielle und immaterielle Anlagegüter in Form von Zinsenzuschüssen und / oder Einmalzuschüssen von 5 % (mittlere Unternehmen) und 7,5 % (kleine Unternehmen) der förderbaren Projektkosten für Investitionsprojekte von mind. ? 50.000,00 (Untergrenze) bis max. ? 500.000,00 (Obergrenze). Diese Basisförderung des Landes wird unter der Voraussetzung gewährt, dass der Bund das Vorhaben zumindest in gleicher Höhe verstärkt.
Voraussetzungen
Förderungswerber können physische und juristische Personen sowie Personengesellschaften des bürgerlichen und des Handelsrechtes sowie eingetragene Erwerbsgesellschaften (kleine und mittlere Unternehmen der Tourismuswirtschaft) mit einschlägiger aufrechter Gewerbeberechtigung lautend auf den Förderungswerber für den Investitionsstandort in steirischen Tourismusgemeinden sein.
Zuständige Stelle
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und
Forschung
Verfahrensablauf
Die Beurteilung der Förderungswürdigkeit erfolgt durch die Abteilung 12 - Wirtschaft und Tourismus - Referat Tourismus. Für das weitere Verfahren gelten die Förderungsrichtlinien des Tourismusförderungsfonds des Landes Steiermark.
Erforderliche Unterlagen
- ÖHT-Antrag
- ausführliche Projektbeschreibung
- Kostenaufstellung
- unbefristete Gewerbeberechtigung lautend auf den Förderungswerber für den Investitionsstandort
- die für die Durchführung des Projektes notwendigen Bewilligungen (z.B. Baubewilligung)
Zusätzliche Informationen
- Die Förderungswerberin/der Förderungswerber verpflichtet sich, den Organen des Förderungsgebers sowie dem Landesrechnungshof Steiermark die Prüfung des geförderten Projektes zu gestatten und Einsicht in die Unterlagen zu gewähren.
- Die Förderungswerberin/der Förderungswerber nimmt zur Kenntnis, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung gibt.
- Die Förderungswerberin/der Förderungswerber erklärt sich einverstanden, dass ihr/sein Name oder ihre/seine Bezeichnung unter Angabe der Rechtsform, des Förderungsgegenstandes sowie die Art und die Höhe der Förderung in Berichte über die Förderungsvergabe aufgenommen und so veröffentlich werden.
Datenschutzrechtliche Informationen
- Mit der Antragstellung wird zur Kenntnis genommen, dass die/der FörderungsgeberIn ermächtigt ist, alle im Förderungsantrag enthaltenen, die Förderungswerberinnen/Förderungswerber und Förderungsnehmerinnen/Förderungsnehmer betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung für Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses des Förderungsvertrages automationsunterstützt verarbeitet werden.
- Die gemäß Z 1 verarbeiteten Daten werden in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorgaben sieben Jahre gespeichert.
- Auf der Datenschutz-Informationsseite des Förderungsgebers (
https://datenschutz.stmk.gv.at) werden alle
relevanten Informationen insbesondere zu folgenden Punkten
veröffentlicht:
- zu zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum/zur Datenschutzbeauftragten.