Epidemiegesetz
Das Referat Sanitäts-, Lebensmittel- und Veterinärrecht übernimmt im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung die Rolle der Oberbehörde. Dabei steht das Referat den für den Vollzug zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden beratend zur Verfügung, erstellt Musterbescheide und -verordnungen zum steiermarkweit einheitlichen Vollzug, nimmt in Abstimmung mit dem Bundesministerium Auslegungen der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen vor und leitet die Bezirksverwaltungsbehörden im Rahmen von Abstimmungsterminen in ihren Tätigkeiten an.