Verwendung von Wohnbauten für Geschäftszwecke in Graz
Allgemeine Informationen
Teile von Graz, die in ihrer landschaftlichen und baulichen Charakteristik das Stadtbild prägen, sind besonders geschützt und in ihrer vielfältigen organischen Funktion (Wohnen und Arbeiten) zu erhalten. Für die Änderung der Nutzung von Gebäuden in der Kernzone (Zone I) der Grazer Altstadt, die als Wohnbauten oder als Wohn- und Geschäftsgebäude errichtet wurden, für Büro- und Geschäftszwecke ist eine Bewilligung erforderlich.
Voraussetzungen
- eine Nutzung für Büro- und Geschäftszwecke ist höchstens bis zur Hälfte der Gesamtnutzfläche möglich
- die Baustruktur muss im überlieferten Bestand erhalten werden
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich einzubringen.
Die zuständige Behörde holt vor der Entscheidung ein Gutachten der Altstadt-Sachverständigenkommission ein. Liegen die Voraussetzungen vor, erteilt die Behörde einen Bewilligungsbescheid für die Nutzungsänderung. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt der Grazer Altstadtanwaltschaft zum Schutz des öffentlichen Interesses an der Erhaltung der Grazer Altstadt ein Berufungs- und Beschwerderecht gegen Bescheide der Behörde zu.
Erforderliche Unterlagen
- amtliche Grundbuchsabschrift (nicht älter als 6 Wochen)
- amtlicher Katasterauszug
- Nachweis eines Grundstückes
- Verzeichnis der Grundstücke, die bis zu 30,0 m von den Bauplatzgrenzen entfernt liegen, mit Namen und Anschrift ihrer Eigentümerinnen bzw. Eigentümer
- Angaben über die Bauplatzeignung gemäß § 5 Stmk. Baugesetz
- Projektunterlagen (in vierfacher Ausfertigung):
- Lageplan M 1:1000 - mit grün eingetragener 30,0 m - Bereichslinie
- Grundrisse M 1:100
- Schnitte M 1:100
- Ansichten M 1:100
- Schnitte von geplanten Geländeveränderungen
- Abwasserentsorgungsanlage (Grundrisse, Schnitte + Lageplan)
- Bruttogeschossflächenberechnung in überprüfbarer Form (in einfacher Ausfertigung)
- Dichteberechnung in überprüfbarer Form (in einfacher Ausfertigung)
- Energieausweis
- zusätzlich: Nachweis, dass Anforderungen betreffend Energieeinsparung und Wärmeschutz erfüllt sind (soweit dies im Energieausweis nicht enthalten ist)
- Baubeschreibung (in dreifacher Ausfertigung)
- Fotos des Bestandes mit seinen Nachbarobjekten (in dreifacher Ausfertigung)
- Bauträgerin bzw. Bauträger als juristische Person: Auszug aus dem Firmenbuch (in einfacher Ausfertigung)
Hinweis: Die Pläne und Baubeschreibungen müssen von folgenden Personen unter Angabe ihrer Funktion unterschrieben werden:
- Bauwerberinnen bzw. Bauwerbern
- Grundeigentümerinnen bzw. Grundeigentümern oder Bauberechtigten
- Verfasserinnen bzw. Verfassern der Unterlagen
Kosten
-
EINGABEGEBÜHR
Für die Einbringung des Antrages ist eine Gebühr von 14,30 Euro zu entrichten. Für Ansuchen um Erteilung einer Befugnis oder die Anerkennung einer Befähigung oder einer sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist eine Gebühr von 47,30 Euro zu entrichten.
-
BEILAGENGEBÜHR
Für jede Beilage, die dem Antrag anzuschließen ist, ist eine Gebühr zu entrichten. Sie beträgt 3,90 Euro je Din A3-Blatt*. Ist die Beilage größer als ein DIN A3-Blatt, dann beträgt die Gebühr je Papierblatt 7,20 Euro. Die Gebühr beträgt höchstens 21,80 Euro.
* Das Gesetz verwendet den Begriff "Bogen", das ist Papier dessen Seitengröße das Ausmaß von zwei mal 210 mm x 297 mm nach einer oder nach beiden Richtungen nicht überschreitet.
-
LANDESKOMMISSIONSGEBÜHR
Sind für die Behandlung des Antrages Amtshandlungen der Behörden außerhalb des Amtes erforderlich, so sind hier für Kommissiongebühren zu entrichten. Die Höhe der Kommissionsgebühr beträgt für jede angefangene halbe Stunde je teilnehmendes Amtsorgan- für Amtshandlungen der Bezirksverwaltungsbehörden: 17,00 Euro
- für Amtshandlungen sonstiger Behörden des Landes: 23,70 Euro
Datenschutzrechtliche Informationen
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).