Förderungsantrag für eine Umweltförderung
Allgemeine Informationen
Das Land Steiermark und der Steirische Umweltlandesfonds gewähren zur Förderung erneuerbarer Energieträger einen einmaligen Zuschuss.
Mit den Förderungen unterstützt das Land Steiermark den Ausbau und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen und trägt an der Umsetzung der Energiestrategie Steiermark 2030 und zum Klimaschutz Steiermark bei.
Die Förderungen des Umweltlandesfonds werden in einem zweistufigen Verfahren durchgeführt:
Fristen
Die Förderungsaktion gilt für Fertigstellungsmeldungen, für die in der Zeit von 1. Jänner 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2024 ein Förderungsantrag gestellt wurde.
Beachten: Die Fertigstellungsmeldung muss innerhalb von 9 Monaten nach Antragstellung der Förderung für Ökoförderungen von der Förderungswerberin bzw. vom Förderungswerber eingereicht werden.
Verfahrensablauf
Die Vergabe von Direktförderungen erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren:
1. Förderungsantrag
Vor Anschaffung (Lieferung und Montage) der Anlage muss der Förderungsantrag für die Maßnahme gestellt werden. Diese kann entweder
- online oder
- schriftlich (per Brief, Fax, E-Mail) über das Download-Formular erfolgen bzw.
- persönlich beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung abgegeben werden.
2. Förderungsauszahlung
Nach Errichtung der Anlage (
innerhalb 9 Monate ab Zuteilung der Antragsnummer)
kann die Förderungsauszahlung mittels Fertigstellungsmeldung
(online oder in Papierform) bei einer der zuständigen Stellen
beantragt werden.
Bei Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen erfolgt durch den
Steirischen Umweltlandesfonds die Auszahlung des
Förderungszuschusses an die Förderungswerberin bzw. an den
Förderungswerber.
Es wird empfohlen, die Beratungsmöglichkeiten durch Ich tu' s-BeraterInnen vor Errichtung bzw. Einreichung des Förderungsantrages in Anspruch zu nehmen um die grundsätzliche Förderungsfähigkeit des Vorhabens möglichst frühzeitig überprüfen zu lassen.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage www.ich-tus.steiermark.at.
Rechtsgrundlagen
Die aktuellen Richtlinien sowie die allgemeinen Förderungsbestimmungen sind unter http://www.wohnbau.steiermark.at/Ökoförderungen abrufbar.
Datenschutzrechtliche Informationen
- Mit der Antragstellung wird zur Kenntnis genommen, dass die/der FörderungsgeberIn ermächtigt ist, alle im Förderungsantrag enthaltenen, die Förderungswerberinnen/Förderungswerber und Förderungsnehmerinnen/Förderungsnehmer betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung für Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses des Förderungsvertrages automationsunterstützt verarbeitet werden.
- Die gemäß Z 1 verarbeiteten Daten werden in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorgaben sieben Jahre gespeichert.
- Auf der Datenschutz-Informationsseite des Förderungsgebers (
https://datenschutz.stmk.gv.at) werden alle
relevanten Informationen insbesondere zu folgenden Punkten
veröffentlicht:
- zu zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum/zur Datenschutzbeauftragten.