Volontariat im Ausland - Förderungsantrag
Allgemeine Informationen
Zielsetzung
Das Land Steiermark unterstützt Freiwilligeneinsätze (Volontariat ohne Bezahlung) in einem vom Land Steiermark geförderten Projekt der Entwicklungszusammenarbeit in Afrika, Asien, Ozeanien oder Lateinamerika.
Voraussetzungen
- Förderungsanträge können steirische Jugendliche, Studierende und sozial engagierte Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren stellen.
- Der Freiwilligeneinsatz (Volontariat) muss in einem vom Land Steiermark geförderten Projekt der Entwicklungszusammenarbeit durchgeführt werden (Projekte siehe unter www.fairstyria.at/projekte).
- Die Dauer des Einsatzes muss mindestens 2 Monate betragen.
Fristen
- Der Zeitpunkt der Förderungsbeantragung muss vor Beginn des Freiwilligeneinsatzes erfolgen.
- Förderungsanträge können im Zeitraum von 1. Februar bis 31. Oktober 2024 eingereicht werden.
Verfahrensablauf
- Förderungsanträge können nur mittels Online-Formular im Einreichzeitrum eingereicht werden.
- Nach Prüfung der Vollständigkeit und etwaiger Nachforderung von Unterlagen erfolgt ehestmöglich eine Entscheidung über die Förderungswürdigkeit.
- Bei positiver Beurteilung wird zwischen dem Antragsteller und dem Land Steiermark eine Förderungsvereinbarung abgeschlossen.
- Nach Übermittlung der unterzeichneten Förderungsvereinbarung erfolgt die Auszahlung der Förderung nach Maßgabe der freiwerdenden Kreditsechstel, spätestens jedoch bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres.
Erforderliche Unterlagen
- Lebenslauf
- Bestätigung des Projektträgers in der Steiermark unter Angabe des Projekts, in dem das Volontariat durchgeführt wird.
- Bestätigung des Projektpartners im Entwicklungsland über die Dauer des vereinbarten Volontariats und die voraussichtlichen Aufgabenbereiche im Projekt.
Zusätzliche Informationen
Höhe der Unterstützung und Auszahlung
Die Höhe der einmaligen Unterstützung ist entsprechend der Aufenthaltsdauer im Entwicklungsland gestaffelt und wird nach Abschluss der Förderungsvereinbarung auf das angegebene Konto überwiesen. Nach Rückkehr vom Volontariats-Einsatz ist als Nachweis der Durchführung ein Kurzbericht samt Fotos zu übermitteln.
Förderungshöhen
2 bis 4 Monate | 1.000 Euro |
5 Monate | 1.100 Euro |
6 Monate | 1.200 Euro |
7 Monate | 1.300 Euro |
8 Monate | 1.400 Euro |
9 Monate | 1.500 Euro |
10 Monate | 1.600 Euro |
11 Monate | 1.700 Euro |
12 Monate | 1.800 Euro |
Datenschutzrechtliche Informationen
- Mit der Antragstellung wird zur Kenntnis genommen, dass die/der FörderungsgeberIn ermächtigt ist, alle im Förderungsantrag enthaltenen, die Förderungswerberinnen/Förderungswerber und Förderungsnehmerinnen/Förderungsnehmer betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung für Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses des Förderungsvertrages automationsunterstützt verarbeitet werden.
- Die gemäß Z 1 verarbeiteten Daten werden in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorgaben sieben Jahre gespeichert.
- Auf der Datenschutz-Informationsseite des Förderungsgebers (
https://datenschutz.stmk.gv.at) werden alle
relevanten Informationen insbesondere zu folgenden Punkten
veröffentlicht:
- zu zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum/zur Datenschutzbeauftragten.