Verpackung - Meldung
Allgemeine Informationen
Gemäß der Verpackungsverordnung sind folgende Personen verpflichtet, Meldungen über Verpackungen abzugeben:
-
Großanfallstellen: Inhaberinnen/Inhaber von
Betriebsstätten, die keine mit einem privaten Haushalt
vergleichbare Einrichtung sind und zumindest eine der folgenden
Mindestmengen an gewerblichen Verpackungen, die im Rahmen und für
Zwecke dieses Betriebes anfallen, jeweils im Kalenderjahr
verbrauchen:
- Papier, Karton, Pappe und Wellpappe: 80 t
- Glas: 300 t
- Metalle: 100 t
- Kunststoffe: 30 t
- Eigenimporteurinnen/Eigenimporteure: Letztverbraucherinnen/Letztverbraucher, die Verpackungen bzw. Waren oder Güter in Verpackungen für den Betrieb ihres Unternehmens aus dem Ausland erwerben und in deren Unternehmen diese als Abfall anfallen
-
Lieferantinnen/Lieferanten an Großanfallstellen,
soweit sie nachweislich an Großanfallstellen liefern und kein
Sammel- und Verwertungssystem zur Erfüllung ihrer Pflichten in
Anspruch nehmen.
( Achtung: Diese Meldung war letztmalig für das Meldejahr 2021 zu erstatten. Ab dem Kalenderjahr 2022 genügt es, diese Daten aufzuzeichnen und im Kontrollfall vorzulegen.)
Die jeweiligen Meldeinhalte stehen der Anlage 3 der Verpackungsverordnung.
Verfahrensablauf
Für das Abgeben der Meldungen ist die Registrierung im elektronischen Register für Anlagen- und Personenstammdaten (eRAS) notwendig. Diese muss auf edm.gv.at( ? BMK) beantragt werden muss.
Nach der Registrierung und Anmeldung (Eingabe der übermittelten Zugangsdaten) können die Meldungen auf edm.gv.at durchgeführt werden.
Je nach Status der Meldeverpflichteten/des Meldeverpflichteten gliedern sich die Meldedaten beispielsweise in Packstoffkategorien, in Verkehr gebrachte Menge, zurückgenommene Menge, im Betrieb angefallene nicht entpflichtete importierte Menge, Übernehmer in der Rolle des Sammlers, Verwerters, Rücknahmeverpflichteten etc.
Datenschutzrechtliche Informationen
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).