Wirtschaftstreuhänder - Bestellung von natürlichen Personen
Allgemeine Informationen
Natürliche Personen , die einen Wirtschaftstreuhandberuf (Steuerberaterin/Steuerberater, Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer) selbstständig ausüben möchten, müssen einen Antrag auf öffentliche Bestellung stellen.
Die öffentliche Bestellung ist zu versagen, wenn eine der Bestellungsvoraussetzungen nicht erfüllt ist.
Die Behörde widerruft mit schriftlichem Bescheid die öffentliche Bestellung, wenn die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung nicht mehr gegeben sind.
Voraussetzungen
Die Personen müssen für die öffentliche Bestellung folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Volle Handlungsfähigkeit
- Besondere Vertrauenswürdigkeit
- Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- Aufrechte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (entfällt, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller schriftlich erklärt, dass er den Beruf ausschließlich unselbständig bei einer anderen Wirtschaftstreuhänderin/einem anderen Wirtschaftstreuhänder ausüben wird)
- Vorliegen eines Berufssitzes (entfällt bei aussschließlich unselbständiger Ausübung des Wirtschaftstreuhandberufs)
- Für den jeweiligen Wirtschaftstreuhandberuf: eine erfolgreich abgelegte Fachprüfung
Die öffentliche Bestellung ist zu versagen, wenn eine der Bestellungsvoraussetzungen gemäß § 8 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz fehlt.
Der Widerruf der öffentlichen Bestellung erfolgt, wenn eine der allgemeinen Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung nicht mehr gegeben ist oder die Einholung der Genehmigung gemäß § 82 Abs 4 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) nicht erfolgt ist.
Verfahrensablauf
Der Antrag kann persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle eingebracht werden.
Der Widerruf der öffentlichen Bestellung erfolgt durch schriftlichen Bescheid.
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
- Belege bzw. Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen
Kosten
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Antrag
- 47,30 Euro Bundesgebühr
- Beilage: 3,90 Euro pro Bogen
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Urkunde
- 285,90 Euro Bundesgebühr (je nach Befugnis)
Hinweis
Die Gebühren sind nach der Erledigung des Verfahrens zu bezahlen. Dazu wird Ihnen ein Zahlschein übersandt.
Rechtsgrundlagen
- §§ 8 , 9 , 10 , 11 , 12 , 43 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG)
- §§ 79 Abs 4 und 82 Abs 4 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG)
- § 111 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG)
Datenschutzrechtliche Informationen
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).