Ziviltechnikerberufe - Natürliche Personen - Verleihung Befugnis
Allgemeine Informationen
Nach einer erfolgreich abgelegten Ziviltechnikerprüfung kann die Befugnis, als Ziviltechnikerin/Ziviltechniker selbstständig tätig zu werden, erteilt werden. Die Befugnis wird vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft verliehen.
Voraussetzungen
- Erfolgreich abgelegte Ziviltechnikerprüfung
- Handlungsfähigkeit
- Konkursfreiheit
- Zuverlässigkeit
Zuständige Stelle
- Für den Antrag: die Kammer der Ziviltechnikerinnen/Ziviltechniker ( ? zt ) , in deren Bereich der Sitz der Gesellschaft liegen soll.
- Für die Entscheidung: das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (? BMWET) .
Verfahrensablauf
Der Antrag kann persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle eingebracht werden.
Erforderliche Unterlagen
- Zeugnis über die Absolvierung der Ziviltechnikerprüfung
- Staatsbürgerschaftsnachweis ( ? oesterreich.gv.at)
- Strafregisterbescheinigun ( ? oesterreich.gv.at) (nicht älter als drei Monate)
- Eidesstattliche Erklärung, dass keine Ausschließungsgründe vorliegen
- Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade ( ? oesterreich.gv.at)
Kosten
-
Antrag
- 47,30 Euro
- Beilage: 3,90 Euro pro Bogen
-
Bescheid
- 83,60 Euro Bundesgebühr
- 98 Euro Bundesverwaltungsabgabe
Hinweis
Die Gebühren sind nach der Erledigung des Verfahrens zu bezahlen. Dazu wird Ihnen ein Zahlschein übersandt.
Datenschutzrechtliche Informationen
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).