Entwicklungsprogramm für den Sachbereich Erneuerbare Energie – Solarenergie
Amtliche Bekanntmachungen
Begutachtung
Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung übermittelt den beiliegenden Verordnungsentwurf zur allfälligen Stellungnahme bis Freitag, den 24. März 2023. Sollte bis dahin eine Stellungnahme nicht eingelangt sein, wird angenommen, dass keine Bedenken gegen diesen Entwurf bestehen. Bitte übermitteln Sie Ihre Stellungnahme per E-Mail an abt13-bau-raumordnung@stmk.gv.at und verwenden Sie dabei in der Betreffzeile das Wort „Begutachtung". Gemäß § 14 Abs. 1 Z. 3 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 hat jedermann das Recht, innerhalb der 8wöchigen Auflagedauer Einwendungen schriftlich und begründet abzugeben. Sie finden den Entwurf und dazu abgegebene Stellungnahmen unter www.landesrecht.steiermark.at.
Der Verordnungsentwurf samt Anlagen einschließlich Erläuterungen und Umweltbericht liegen für die gesamte Auflagedauer im Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung, Stempfergasse 7, 8010 Graz, 3. Stock - Zimmer 327, während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.
Verordnung und Erläuterungen
Verordnung
Erläuterungen
Legende und Index zu den Vorrangzonen und Standortgemeinden
Planliche Darstellungen der Vorrangzonen im Maßstab 1:5.000