Begutachtung Novelle Grundwasserschutzprogramm Graz bis Bad Radkersburg
Amtliche Bekanntmachungen
Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung übermittelt den beiliegenden Verordnungsentwurf zur allfälligen Stellungnahme bis Montag, den 3. Juli 2023. Sollte bis dahin eine Stellungnahme nicht eingelangt sein, wird angenommen, dass keine Bedenken gegen diesen Entwurf bestehen. Bitte übermitteln Sie Ihre Stellungnahme per E-Mail an anlagenrecht@stmk.gv.at und verwenden Sie dabei in der Betreffzeile das Wort „Begutachtung". Gemäß § 2 Volksrechtegesetz hat jedermann das Recht, innerhalb der 4wöchigen Auflagedauer Einwendungen schriftlich und begründet abzugeben. Sie finden den Entwurf und dazu abgegebene Stellungnahmen unter www.landesrecht.steiermark.at.
Der Verordnungsentwurf samt Anlagen einschließlich Erläuterungen und Umweltbericht liegen für die gesamte Auflagedauer im Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung, Stempfergasse 7, 8010 Graz, während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.