Förderung familienrelevanter Projekte
Allgemeine Informationen
Generelle Zielsetzung der Förderungsmaßnahmen im Bereich Familie ist es, ein familiengerechtes und -freundliches Umfeld zu gestalten, in dem sich Familien in ihrer Vielfalt und in allen Generationenphasen durch bedarfsgerechte Begleitstrukturen ihren eigenen Vorstellungen entsprechend bestmöglich entfalten und entwickeln können.
Mehrlingsgeburten
Durch die Familienförderung bei Mehrlingsgeburten soll ein Beitrag zum Ausgleich von zusätzlichen finanziellen Belastungen durch die Geburt von Mehrlingen geleistet werden.
Voraussetzungen
Mehrlingsgeburten
Gemeinsamer Hauptwohnsitz des antragstellenden Elternteils mit den Kindern in der Steiermark sowie Bezug der Familienbeihilfe.
Zuständige Stelle
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft FA Gesellschaft
Verfahrensablauf
Mehrlingsgeburten
Antragstellung erfolgt mittels der Vorlage für Förderungsansuchen inkl. der erforderlichen Beilagen.
Nach positiver Prüfung erfolgt die Übermittlung eines Informationsschreibens über die Genehmigung und Überweisung des Förderungsbetrages.
Erforderliche Unterlagen
Mehrlingsgeburten
- Geburtsurkunde der Kinder
- Meldezettel des antragstellenden Elternteils
- Meldezettel der Kinder
- Nachweis Bezug Familienbeihilfe
Rechtsgrundlagen
- Richtlinie für die Gewährung einer Familienförderung bei Mehrlingsgeburten 2014
- Richtlinie für die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark für eine Familienförderung bei Mehrlingsgeburten 2023
Datenschutzrechtliche Informationen
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).