Verleihung der Staatsbürgerschaft an Staatenlose
Allgemein gelten für staatenlose Personen die gleichen Bedingungen für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft wie für Personen mit einer nicht-österreichischen Staatsangehörigkeit.
Es gibt eine Ausnahme: Wenn Sie in Österreich geboren wurden und von Geburt an staatenlos sind, gibt es für Sie einen erleichterten Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft. Der erleichterte Zugang ist im § 14 Staatsbürgerschaftsgesetz geregelt.
Der erleichterte Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft bedeutet zum Beispiel, dass es keine Überprüfung gibt, ob Ihr Lebensunterhalt gesichert ist.
Diesen erleichterten Zugang haben Sie aber nur in den 3 Jahren nach Ihrem 18. Geburtstag.
Voraussetzungen:
- Sie sind in Österreich geboren und von Geburt an staatenlos.
- Sie sind mindestens 18 Jahre und noch nicht 21 Jahre alt.
- Sie hatten mindestens 10 Jahre lang Ihren Hauptwohnsitz in Österreich, davon mindestens 5 Jahre unmittelbar vor Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft.