Solarthermische Anlagen - Fertigstellungsmeldung (2024)
Allgemeine Informationen
Das Land Steiermark und der Steirische Umweltlandesfonds gewähren zur Förderung erneuerbarer Energieträger einen einmaligen Zuschuss für die Errichtung von neuen solarthermischen Anlagen.
Mit der Förderung unterstützt das Land Steiermark den Ausbau und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen und trägt an der Umsetzung der Energiestrategie Steiermark 2030 und zum Klimaschutz Steiermark bei.
Voraussetzungen
Die Förderung kann unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:
- vor Lieferung und Montage der Anlage muss ein Förderungsantrag gestellt werden
- die Fertigstellungsmeldung ist nach Errichtung der Anlage (innerhalb 12 Monate) einzubringen
- Verwendung von ausschließlich neuen Anlagenteile und Komponenten
- Kollektoren mit entsprechendem Gütesiegel
- Hybridkollektoren
- weisen entweder einen Prüfbericht einer akkreditierten Prüfstelle (z.B.: AIT, TÜV, ?) auf oder
- sind in der GET Produktdatenbank www.produktdatenbank-get.at gelistet
- Installation eines Wärmemengenzählers oder einer entsprechenden technischen Einrichtung, mit der eine Wärmemengenbilanzierung möglich ist
- die Verteilleitungen innerhalb des Heizraumes sowie Leitungen der solarthermischen Anlage oder Hybridanlage außerhalb von beheizten Räumen sind gedämmt
- Inanspruchnahme keiner weiteren Förderung seitens der gleichen oder anderen Landesdienststellen
- Keine Anspruch auf Förderungen seitens Landwirtschaftskammer (für dieselbe Anlage als Teil eines landwirtschaftlichen Betriebes)
- alle relevanten Gesetze, Bestimmungen und Normen werden eingehalten
Es wird empfohlen, die Beratungsmöglichkeiten durch Ich tu' s-BeraterInnen vor Errichtung bzw. Einreichung des Förderungsantrags in Anspruch zu nehmen um die grundsätzliche Förderungsfähigkeit des Vorhabens möglichst frühzeitig überprüfen zu lassen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage www.ich-tus.steiermark.at
Fristen
Die Förderungsaktion gilt für Fertigstellungsmeldungen, für die in der Zeit von 1. Jänner 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2024 ein Förderungsantrag gestellt wurde.
Beachten: Die Fertigstellungsmeldung muss innerhalb von 9 Monaten nach dem Förderungsantrag von der Förderungswerberin bzw. vom Förderungswerber eingereicht werden.
Zuständige Stelle
Für die Antragstellung:
Steirische Energieagenturen
Informationen und Kontakt zu den Energieagenturen finden
Sie hier:
Ich tu's Einreichstellen.
Für die Gewährung der Förderung:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15 Energie, Wohnbau Technik, FA Energie und Wohnbau
Landhausgasse 7
8010 Graz
Fax: +43 (316) 877-4569
Verfahrensablauf
Die Vergabe der Direktförderung für Solarthermische Anlagen erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren:
1. Förderungsantrag
Vor Lieferung und Montage der Anlage muss ein Förderungsantrag für die Maßnahme gestellt werden. Diese kann entweder
- online über das Antragsformular oder
- schriftlich (per Brief, Fax, E-Mail) über das Download-Formular erfolgen bzw.
- persönlich beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung abgegeben werden.
2. Förderungsauszahlung
Nach Errichtung der Anlage (
innerhalb 12 Monate ab Zuteilung der
Antragsnummer) kann die Förderungsauszahlung über die
Fertigstellungsmeldung (online oder in Papierform) bei einer der
zuständigen Stellen beantragt werden.
Bei Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen erfolgt durch den
Steirischen Umweltlandesfonds die Auszahlung des
Förderungszuschusses an die Förderungswerberin bzw. an den
Förderungswerber.
Erforderliche Unterlagen
- Aktueller und vollständig ausgefüllte Fertigstellungsmeldung
- (inkl. Antragsnummer und Antragsdatum)
- Bestätigungsblatt (unterfertigt durch das anlagenerrichtende Unternehmen, die Gemeinde und den/die Förderungswerber/in)
- Rechnung des Herstellers bzw. Installateurs mit Angaben zur
Anlage, bestehend aus:
- Solar- bzw. Hybridkollektoren unter Angabe der Marke, inkl. Produktzertifizierung wie Austria Solar-Gütesiegel/Solar-Keymark sowie ein Bruttoflächennachweis mittels Kollektorprüfbericht
- Brauchwasser-/Schichtlade-/Pufferspeicher, gegebenenfalls Frischwassermodul, Pumpengruppe, Regelung und Verbindungsleitungen
- Wärmemengenzähler oder Wärmemengenbilanzierung
- Montageart und Gesamtinvestitionskosten
- erfolgreiche Inbetriebnahme
- Zahlungsnachweis
- Abnahmeprotokoll
- Gegebenenfalls bei nicht privaten AntragstellerInnen: De-minimis-Erklärung
Zusätzliche Informationen
Bruttokollektorfläche |
maximale Förderung |
je Quadratmeter |
300 Euro |
nur Warmasserbereitung bei folgender Nutzung |
maximale förderbare Bruttokolletorfläche |
Ein- und Zweifamilienhaus |
15 m² |
Gebäude ab 3 Wohneinheiten |
4 m² je Wohneinheit |
Sondernutzung, unternehmerische Nutzung |
30 m² |
Warmwasserbereitung und Heizungseinbindung bei folgender Nutzung |
maximale förderbare Bruttokollektorfläche |
Ein- und Zweifamilienhaus |
20 m² |
Gebäude ab 3 Wohneinheiten |
6 m² je Wohneinheit |
Sondernutzung, unternehmerische Nutzung |
j30 m² |
Darüber hinaus ist die Förderung mit maximal 30% der förderbaren Investitionskosten begrenzt.
Datenschutzrechtliche Informationen
- Mit der Antragstellung wird zur Kenntnis genommen, dass die/der FörderungsgeberIn ermächtigt ist, alle im Förderungsantrag enthaltenen, die Förderungswerberinnen/Förderungswerber und Förderungsnehmerinnen/Förderungsnehmer betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung für Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses des Förderungsvertrages automationsunterstützt verarbeitet werden.
- Die gemäß Z 1 verarbeiteten Daten werden in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorgaben sieben Jahre gespeichert.
- Auf der Datenschutz-Informationsseite des Förderungsgebers (
https://datenschutz.stmk.gv.at) werden alle
relevanten Informationen insbesondere zu folgenden Punkten
veröffentlicht:
- zu zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum/zur Datenschutzbeauftragten.