Wärmepumpe - Fertigstellungsmeldung (2024)
Allgemeine Informationen
Das Land Steiermark und der Steirische Umweltlandesfonds gewähren zur Förderung erneuerbarer Energieträger einen einmaligen Zuschuss für die Errichtung von neuen Wärmepumpen.
Mit der Förderung unterstützt das Land Steiermark den Ausbau und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen und trägt an der Umsetzung der Energiestrategie Steiermark 2030 und zum Klimaschutz Steiermark bei.
Voraussetzungen
- Förderungsantrag vor Lieferung und Montage der Anlage
- Fertigstellungsmeldung nach Errichtung der Anlage (innerhalb 12 Monate)
- die Anlage ist von einem/einer zertifizierten Wärmepumpen-Installateur/in zu errichten
- verwendeten Anlageteile und Komponenten sind ausschließlich neu
- das zu versorgende Objekt bzw. die zu versorgende Anlage darf nicht an der Trasse eines bestehenden Fern-/Nahwärmenetzes aus erneuerbaren Energieträgern oder hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung liegen
- gedämmte Verbindungsleitungen im Heizraum
- die Altanlage muss außer Betrieb genommen und entsorgt werden
- Energieberatung vor Errichtung der Anlage durch eine/n Ich tu´s-Berater/in www.ich-tus.steiermark.at bzw. www.energieberatung.steiermark.at
- Keine weiteren Förderungen bei derselben oder anderen Landesdienststellen
- Kein Anspruch auf Förderungen seitens der Landwirtschaftskammer (Anlage als Teil eines landwirtschaftlichen Betriebs)
- Einhaltung aller relevanten Gesetze, Bestimmungen und Normen
Fristen
Die Förderungsaktion gilt für Fertigstellungsmeldungen, für die in der Zeit von 1. Jänner 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2024 ein Förderungsantrag gestellt wurde.
Beachten: Die Fertigstellungsmeldung muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Förderungsantrag von der Förderungswerberin bzw. vom Förderungswerber eingereicht werden
Zuständige Stelle
Für die Antragstellung und Einreichung:
Steirische Energieagenturen
Informationen und Kontakt zu den Energieagenturen finden Sie
hier:
Ich
tu's Einreichstellen.
Für die Gewährung der Förderung:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15 Energie, Wohnbau Technik,
FA Energie und Wohnbau
Landhausgasse 7
8010 Graz
Fax: +43 (316) 877-4569
E-Mail:
umweltlandesfonds@stmk.gv.at
Verfahrensablauf
Die Vergabe der Förderung für Wärmepumpen erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren:
1. Förderungsantrag
Vor Lieferung und Montage der Anlage muss ein Förderungsantrag für die Maßnahme gestellt werden. Diese kann entweder
- online über das Antragsformular oder
- schriftlich (per Brief, Fax, E-Mail) über das Download-Formular erfolgen bzw.
- persönlich beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung abgegeben werden.
2. Förderungsauszahlung
Nach Errichtung der Anlage (
innerhalb 12 Monate ab Zuteilung der
Antragsnummer) kann die Förderungsauszahlung über die
Fertigstellungsmeldung (online oder in Papierform) bei einer der
zuständigen Stellen beantragt werden.
Bei Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen erfolgt durch den
Steirischen Umweltlandesfonds die Auszahlung des
Förderungszuschusses an die Förderungswerberin bzw. an den
Förderungswerber.
Erforderliche Unterlagen
- Aktuelle und vollständig ausgefüllte Fertigstellungsmeldung (mit Antragsnummer und Antragsdatum)
- Bestätigungsblatt (unterfertigt durch den/die zertifizierte/n Wärmepumpen-Installateur/in, die Gemeinde und den/die Förderungswerber/in)
- Bestätigung, dass kein Fernwärmeanschluss möglich ist
- Rechnungen
- Zahlungsnachweis
- Abnahmeprotokoll durch zertifizierte/n Wärmepumpen-Installateur/in
- Energieausweis oder Bestätigung über eine Energieberatung
- Baubescheid
Gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig
- Prüfbericht
- Bestätigung der Landwirtschaftskammer
- Bei nicht privaten Antragsteller/innen: De-minimis-Erklärung
Zusätzliche Informationen
Die Förderungshöhe richtet sich nach folgenden Förderungssätzen:
-
Förderung für Ein- und Zweifamilienhäuser
- Grundwasser- und Geothermiewärmepumpen 2.500 Euro
- Luftwärmepumpen 1.000 Euro
-
Förderung für Gebäude ab 3 Wohneinheiten,
Sondernutzungen, Kleinstunternehmen
- 3.000,- für Anlagen < 50 kW
- 5.000,- für Anlagen 50 kW bis 100 kW
- 6.000,- für Anlagen ? 100 kW
Darüber hinaus ist die Förderung mit maximal 30% der förderbaren Investitionskosten begrenzt.
Datenschutzrechtliche Informationen
- Mit der Antragstellung wird zur Kenntnis genommen, dass die/der FörderungsgeberIn ermächtigt ist, alle im Förderungsantrag enthaltenen, die Förderungswerberinnen/Förderungswerber und Förderungsnehmerinnen/Förderungsnehmer betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung für Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses des Förderungsvertrages automationsunterstützt verarbeitet werden.
- Die gemäß Z 1 verarbeiteten Daten werden in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorgaben sieben Jahre gespeichert.
- Auf der Datenschutz-Informationsseite des Förderungsgebers (
https://datenschutz.stmk.gv.at) werden alle
relevanten Informationen insbesondere zu folgenden Punkten
veröffentlicht:
- zu zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum/zur Datenschutzbeauftragten.