Energie- und klimarelevante Projekte
Allgemeine Informationen
Das Ziel der vorliegenden Richtlinie ist die Reduktion klima- und gesundheitsschädlicher Emissionen bei gleichzeitiger Verminderung des Einsatzes von nicht erneuerbaren Ressourcen. Damit wird zugleich den Strategien des Landes Steiermark im Bereich Klima und Energie sowie Luftreinhaltung Rechnung getragen. Ergänzend soll die Wertschöpfung in den steirischen Regionen gesteigert, die Technologieentwicklung gefördert und ein Beitrag zur Sicherung und Erhöhung der Beschäftigung erreicht werden.
Voraussetzungen
Um Förderung können ansuchen:
- steirische Gemeinden für Projekte ohne unternehmerische Nutzung
- steirische Gemeinden für Projekte mit unternehmerischer Nutzung
- Gesellschaften, die mehrheitlich (> 50 %) im Eigentum einer steirischen Gemeinde ste-hen (folgend Gemeindebetriebe)
- Gemeinwohlorganisationen als Organisationen
Förderungsfähig sind ausschließlich Projekte, die einem der sechs Themen zuzuordnen sind, zumindest einer der drei Prioritäten unterliegen und nicht aufgrund von rechtlichen oder be-scheidmäßigen Vorgaben umzusetzen sind:
a) Themen:
I. Senkung der Treibhausgasemissionen
II. Steigerung der Energieeffizienz
III. Anhebung des Anteils der Energie aus erneuerbaren Quellen
IV. Leistbare Energie und Versorgungssicherheit
V. Klimawandelanpassung
VI. Nachhaltige Entsiegelung befestigter Flächen
b) Prioritäten:
I. Vermeiden, was uns schadet
II. Verlagern auf etwas, das weniger oder nicht schadet
III. Verbessern, was nicht vermeidbar ist oder verlagert werden kann
Fristen
Die Einreichfrist für die erste Jurysitzung endet am 31. Mai 2024. Sollte das maximale Förderungsvolumen noch nicht erschöpft sein, sind drei weitere Einreichfristen am 31. Dezember 2024, 31. Mai 2025 und 31. Dezember 2025 vorgesehen.
Zuständige Stelle
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik FA Energie und
Wohnbau
Erforderliche Unterlagen
a) Vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllter und rechtsverbindlich unterfertigter Förderungsantrag (Online-Einreichung)
b) Ausführliche Projektbeschreibung mit Angabe des Beginns und des Abschlusses so-wie des geplanten Standortes
c) Kostenaufstellung
d) Name und Größe des Unternehmens
e) Nennung eines Projektverantwortlichen
f) Ergänzende Unterlagen, die eine Bewertung entsprechend den Kriterien ermöglichen
g) Bekanntgabe weiterer beabsichtigter, laufender und erledigter Anträge bei anderen Förderungsaktionen oder Förderungsstellen, die denselben Förderungsgegenstand be-treffen.
h) Bei Beantragung eines Förderungsaufschlags für e5-Gemeinden: Der Nachweis der Mitgliedschaft
i) Für Einreichungen im Modul 2: zusätzlich Entscheidungsgrundlagen
j) Bei Gebäudeprojekten: zusätzlich amtlicher Grundbuchauszug des Gebäudes, nicht älter als 6 Monate
k) Sofern zutreffend: der Nachweis einer öffentlich-öffentlichen Partnerschaft
l) Bei Projekten steirischer Gemeinden mit unternehmerischer Nutzung und Gemeindebetriebe zusätzlich:
I. Aufstellung aller anderen bei öffentlichen oder privaten Stellen aus welchem Grund auch immer beantragten und gewährten Förderungen, die innerhalb ei-nes Zeitraums von drei Jahren gewährt wurden
II. Falls relevant: ausgefüllte De-minimis Erklärung
m) Bei Gemeinwohlorganisationen zusätzlich:
I. Nachweise gemäß Beilage 1 für die Anerkennung als Gemeinwohlorganisation
II. Aufstellung aller anderen bei öffentlichen oder privaten Stellen aus welchem Grund auch immer beantragten und gewährten Förderungen, die innerhalb ei-nes Zeitraums von drei Jahren gewährt wurden
III. Falls relevant: ausgefüllte De-minimis Erklärung
Datenschutzrechtliche Informationen
- Mit der Antragstellung wird zur Kenntnis genommen, dass die/der FörderungsgeberIn ermächtigt ist, alle im Förderungsantrag enthaltenen, die Förderungswerberinnen/Förderungswerber und Förderungsnehmerinnen/Förderungsnehmer betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung für Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses des Förderungsvertrages automationsunterstützt verarbeitet werden.
- Die gemäß Z 1 verarbeiteten Daten werden in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorgaben sieben Jahre gespeichert.
- Auf der Datenschutz-Informationsseite des Förderungsgebers (
https://datenschutz.stmk.gv.at) werden alle
relevanten Informationen insbesondere zu folgenden Punkten
veröffentlicht:
- zu zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum/zur Datenschutzbeauftragten.