FAQ KOMO_ERH
Kinder werden von ihren Eltern/Erziehungsberechtigten in der jährlichen Hauptvormerkphase für das kommende Kinderbildungs- und -betreuungsjahr vorgemerkt. Die kommende Hauptvormerkphase startet am 10.01.2025 und endet am 28.02.2025. Im Anschluss daran gibt es ein Zeitfenster, in dem die Einrichtungen die bei ihnen eingelangten Vormerkungen im Erhalterportal bearbeiten. Für die Bearbeitung der Vormerkungen der Priorität 1 haben Einrichtungen zwei Wochen Zeit, für die Bearbeitung der Prioritäten 2 und 3 jeweils eine Woche. Nach Ende dieser Bearbeitungsphase für die Vorauswahl jener Kinder, denen ein Betreuungsplatz zugeteilt werden kann, können Einrichtungen und Eltern/Erziehungsberechtigte im direkten Kontakt miteinander zu den Anmeldungen übergehen.
Eine Vormerkung ist der erste Schritt in einem zweistufigen Prozesse zur Suche eines passenden Kinderbetreuungsplatzes. Dieser Schritt wird durch das Kinderportal unterstützt, indem dort Eltern und Erziehungsberechtigte eine Übersicht aller verfügbaren Standorte in ihrer Nähe bekommen, die dortigen standortspezifischen Rahmenbedingungen einsehen können und so in weiterer Folge bis zu drei Einrichtungen auswählen können, die am besten mit den individuellen Betreuungserfordernissen ihres Kindes übereinstimmen. Um Einrichtungen diesen Betreuungswunsch mitzuteilen, kann eine Vormerkung bei bis zu drei Einrichtungen vorgenommen werden. Anschließend können die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen auf Basis der Daten, die Eltern/Erziehungsberechtigte bei der Vormerkung ihres Kindes hinterlegt haben, entscheiden, welche Kinder zukünftig in ihrer Einrichtung betreut werden können. Nach dieser Vorauswahl wird den Eltern/Erziehungsberechtigten der entsprechende Status ihres Kindes bei den jeweiligen Einrichtungen im Kinderportal angezeigt. Als zweiter Schritt des Anfangs angesprochenen Prozesses erfolgt nun die Anmeldung, bei der Eltern und Betreuungseinrichtungen in direkten Kontakt miteinander treten und einen Betreuungsvertrag abschließen können. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu beachten, dass der Aufnahme eines Kindes bei einer institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung (ausgenommen Saisonbetriebe) die Vormerkung unter Verwendung des Kinderportals voranzugehen hat.
Aus verwaltungstechnischen Gründen müssen die Daten, die Eltern bei der Vormerkung ihrer Kinder im System hinterlegen, einmal pro Jahr gelöscht werden. Diese Bereinigung erfolgte Anfang Jänner 2025. Eltern und Erziehungsberechtigte, die ihr Kind vor der Löschung am Kinderportal vorgemerkt hatten, wurden vom System automatisch über die Löschung der Vormerkungen informiert.
Eltern erhalten diese Information entweder direkt von ihren Gemeinden oder können sie selbstständig auf der Homepage des Kinderportals einsehen. Die Festlegung dieses Hauptvormerkzeitraums erfolgt durch das Land Steiermark in enger Abstimmung mit den Trägern der steirischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen. Die Bekanntgabe von Beginn und Ende der nächsten Hauptvormerkphase findet im Regelbetrieb stets im Herbst vor Beginn jenes Kalenderjahres statt, in dem die Vormerkung durchzuführen ist. Für das Jahr 2025 wurden als Beginn und Ende der Hauptvormerkphase der 10. Jänner bzw. der 28. Februar festgelegt.
Eine Vormerkung für ein kommendes Kinderbildungs- und -betreuungsjahr ist immer ab Beginn des Hauptvormerkzeitraums möglich. Dieser ist immer am Beginn eines neuen Kalenderjahres angesetzt.
Ja, Vormerkungen können auch unterjährig vorgenommen werden. Erfolgen diese in einem Kinderbildungs- und -betreuungsjahr vor Beginn der Hauptvormerkphase, so können nur Vormerkungen im Zusammenhang mit der Suche nach einem Betreuungsplatz im aktuellen Kinderbildungs- und -betreuungsjahr durchgeführt werden. Erfolgen diese während oder nach der Hauptvormerkphase im aktuellen Kinderbildungs- und -betreuungsjahres, so können sowohl Vormerkungen für einen Betreuungsplatz ab sofort wie auch für einen im kommende Kinderbildungs- und -betreuungsjahr vorgenommen werden.
Es gibt zwei Arten von Vormerkungen. Zum einen gibt es unterjährige Vormerkungen, die im Zusammenhang mit der Suche nach einem Betreuungsplatz im laufenden Kinderbildungs- und -betreuungsjahr durchgeführt werden - diese sind natürlich auch unterjährig möglich -, zum anderen gibt es Vormerkungen für das kommende Kinderbildungs- und -betreuungsjahr. Letztere können stets erst ab Beginn der Hauptvormerkphase getätigt werden.
Ja, Eltern und Erziehungsberechtigte können nach dem Ende der Bearbeitungsphase, also nachdem auch die dritte Welle (sprich alle Vormerkungen der Priorität 3) abgearbeitet wurde, den Status ihres Kindes am Kinderportal einsehen. Dieser Status kann entweder „Angenommen", „Angenommen ab sofort", „Warteliste" oder „Abgelehnt" lauten.
Ja, Eltern und Erziehungsberechtigte erhalten am Ende des Vormerkprozesses eine Benachrichtigung per E-Mail, in der bestätigt wird, dass ihre Vormerkungen erfolgreich im Kinderportal eingetragen wurden.
Nein, in diesem Fall ist keine erneute Vormerkung über das Kinderportal vonnöten. Falls das Kind jedoch in eine andere Einrichtung wechselt, auch wenn diese denselben Träger hat und sich am selben Standort befindet - z.B. im Falle des Wechsels von einer Kinderkrippe in einen Kindergarten -, ist eine Vormerkung bei der der neuen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung am Kinderportal des Landes Steiermark durchzuführen.
Ja, das ist selbstverständlich möglich. Sollte also ein Kind bei keiner der in der Hauptvormerkphase ausgewählten Einrichtungen einen Platz bekommen, können neue Vormerkungen bei anderen Einrichtungen vorgenommen werden.
Natürlich können Sie Kinder, sofern Sie die entsprechenden Kapazitäten haben, auch während des noch laufenden Hauptvormerkzeitraumes (Jänner/Februar) bzw. der Bearbeitungsphase (März) in Ihrer Kinderbetreuungseinrichtung aufnehmen. Sie müssen bei Anfragen für einen unterjährigen Betreuungsplatz, bei denen der gewünschte Betreuungsstart vor der Veröffentlichung der Status am Kinderportal (04.04.2025) liegt, keinesfalls bis April warten, um ein Kind in Ihrer Einrichtung starten zu lassen. Die gesetzliche Voraussetzung für die Aufnahme ist jedoch weiterhin, dass die Eltern/Erziehungsberechtigten des Kindes es über das Kinderportal bei Ihrer Einrichtung vorgemerkt haben. Das Vorliegen einer solchen Vormerkung müssen Sie am Erhalterportal überprüfen. Wenn die Vormerkung dort aufscheint, können Sie das Kind aufnehmen, sprich auch bereits während des ersten Quartals einen Betreuungsvertrag abschließen. Wenn Sie im März schließlich alle bei Ihnen eingelangten Vormerkungen am Erhalterportal bearbeiten, ist das entsprechende Kind dann auch dort (nachträglich) anzunehmen.
Per Aussendung wurden alle Erhalter von institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in der Steiermark darüber informiert, dass die Warteliste am Erhalterportal zwischen der KW5 und der KW9 nur in einem eingeschränkten Umfang einsehbar sein wird. Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass der Beginn der Bearbeitungsphase erst mit dem ersten Werktag im März, dem 03.03.2025, eintritt. Allerdings werden Sie weiterhin, auch im Zeitraum zwischen der KW5 und der KW9, jene Kinder auf Ihrer Warteliste im Erhalterportal angezeigt bekommen, bei deren Vormerkung die Erziehungsberechtigten einen „Betreuungsbedarf ab sofort" angegeben haben. So können Sie während des gesamten Hauptvormerkzeitraumes bei Kindern, die sehr kurzfristig einen Betreuungsplatz benötigen, überprüfen, ob eine entsprechende Vormerkung über das Kinderportal durchgeführt wurde.
Auch wenn die Bearbeitungsphase der Vormerkungen im März in drei Wellen unterteilt ist, in der die drei Prioritäten nacheinander abgearbeitet werden, so sehen Sie als Erhalter bereits am Beginn der Bearbeitungsphase alle Kinder, die bei Ihrer Einrichtung vorgemerkt wurden - auch jene, bei denen Sie als Priorität 2 oder Priorität 3 angegeben worden sind.
Vormerkungen im Kinderportal sind verpflichtend vorzunehmen! Sollten Sie Kontakt zu Eltern haben und Ihnen einen Platz anbieten können, obwohl sie keine Vormerkung im Kinderportal vorgenommen haben, so sind Sie dazu verpflichtet, die Vormerkung gemeinsam mit den Eltern nachzuholen. Daten aufgenommener Kinder sind verpflichtend im Kinderportal abzubilden!
Achtung: Falls Sie während des 7-wöchigen Hauptvormerkzeitraumes bereits bei einzelnen Kindern, die bei Ihren Einrichtungen vorgemerkt wurden, einen Status gesetzt haben, so wurde dieser mit Beginn der tatsächlichen Bearbeitungsphase (03.03.2025) zurückgesetzt. Sie müssen diese Kinder erneut bearbeiten, sprich ihnen erneut den gewünschten Status zuweisen. Dass Bearbeitungen während des laufenden Hauptvormerkzeitraumes weder vorgesehen sind, noch vom System berücksichtigt werden können, wurde stets so kommuniziert.
Vormerkungen, die nach dem Hauptvormerkzeitraum abgeschickt wurden, können Sie bereits jetzt am Erhalterportal unter dem Reiter „Warteliste" einsehen. Die Bearbeitung dieser nachträglichen Vormerkungen ist aktuell allerdings noch nicht freigegeben. Bitte warten Sie noch auf entsprechende Informationen, ab welchem Tag genau diese Vormerkungen von Ihnen bearbeitet werden können. Angedacht ist, die Bearbeitung dieser nachträglich übermittelten Vormerkungen im Laufe der KW12 freizugeben.